Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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der Dorfstraße stehen, eng beieinander, oder noch einen 
Fahrtweg zwischen den einzelnen Häusern freilassend. Außer¬ 
dem gibt es noch 9 Einzelhöfe und mehrere allein stehende 
Häusel. 
Mit der Siedlungsform hängt innig zusammen die 
Flureinteilung. Der Grund, der zur Siedlung Hofkirchen 
gehört, bildet eine unregelmäßige von Norden nach Süden 
sich ausdehnende Fläche; in der Mitte liegt in der Richtung 
von West nach Ost die Siedlung. Zum Zwecke geordneter 
Grundbebauung mußte aber jeder Familie ein Teil des 
vorerst gemeinsamen Grundes zugewiesen werden, und zwar 
so, daß jede Familie nicht nur gleich viel, sondern auch 
gleichwertigen, besseren, mittleren und schlechteren Grund 
erhielt. Um dies zu erreichen, teilte man den ganzen Grund 
vorerst in drei große Felder, das Leitenfeld, südlich von 
Hofkirchen, das Grantfeld, nördlich, und das Waldfeld nord¬ 
östlich. Jedes Feld wurde wieder in einzelne Feldstücke 
von wachsender Größe und unregelmäßiger Gestalt geteilt 
und dann jedem Haus einige solcher Feldstücke von ver¬ 
schiedener Güte in jedem der drei Felder durch Verlosung 
zugeteilt. Dieses Gemenggelage der Grundstücke, nach Grad¬ 
wann als Weilerflur bezeichnet, bedingte den Flurzwang. 
Ebenso wie in Hofkirchen sind auch die meisten bäuerlichen 
Dörfer und Weiler von dem zu diesen Höfen gehörigem 
Lande in unregelmäßigem Gemenggelage umgeben. 
In einigen Weilern, wie z. B. Wiesen und Gererstorf 
finden wir neben der Weilerflur weiter entfernt gelegene 
Grundstücke in langgestreckte viereckige Streifen geteilt, in 
deren Besitz sich die einzelnen Höfe abwechseln, Allmenden 
der in diesen Dörfern vereinigten Bauern. 
Waldhufenflur weisen auf Hötzendorf, Niederranna und 
Freizell. 
Bei den Einzelhöfen liegt der Grund in einer ge¬ 
schlossenen Fläche ums Haus herum. 
Ein Grundstück, das sich wegen seiner Minderwertigkeit 
niemand verlangte, hieß man Dehn; z. B. der nordöstliche 
Winkel des Waldfeldes gegen Emmerstorf hin. 
Gemeinsamer Besitz aller Dorfbewohner blieben vorerst 
noch die Weiden, auf denen das Vieh aller von einem 
Gemeinhüter geweidet wurde.
	        
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