Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Im bischöfl. Kollaturverzeichnis (Mon. Boic. XXVIII., 
II. Teil, Seite 488), aus der Zeit von 1413-1450 wird 
diese Kirche unter den „ecclesiae curatae" des Dekanates 
Pfarrkirchen aufgezählt, und im Lohnsdorfer Pfarrver- 
zeichnis (Mon. Boic. XXVIII., II. Teil, Seite 501), das 
nach Schmieder aus der Zeit von 1383-1411 stammt, unter 
den „ecclesiae parochiales". 
Als der Ort an Bedeutung und Bevölkerungszahl zuge¬ 
nommen hatte, wird selbstverständlich das Bedürfnis nach 
einem ständigen Priester rege geworden sein, daher beschloß 
1493 die Bürgerschaft eine „ewige Messe" in Hofkirchen zu 
stiften und für den Lebensunterhalt des ständigen Priesters 
die nötige Grundlage zu schaffen. 
Dieser Stiftsbrief, der zwar nicht mehr im Originale, 
aber in mehreren beglaubigten Abschriften vorhanden ist,79) 
lautet: 
Wir die hernach bestimmten, ich Ulrich Maurer, derzeit 
Richter zu Hofkirchen, Stephan Gößl, Bangratz Scheibel, 
Sigmund Moser, Wolfgang Authenthaller und Hans Genß- 
fueß, all Bürger und dicselb Zeit Räte und Schepfen zu 
Hofkirchen und wir die ganz Gemain daselbst: Bekennen 
all einhelliglich für uns und all unser Erben und Nach- 
komen mit dem offen Brief allen den er fürkomt, sehen 
und hören oder lesen, daß wir mit gemainen Rathe und 
von eines Gemain-Nutzen wegen, Armer und Reicher zu 
Hofkirchen und von unserer Seel Heil willen, und zu einen 
Aufnehmen unseres Marktes betracht haben, uns und allen 
unsern Erben und Nachkomen mit willen und gunst des 
ehrsamen Herrn Herrn Friderichen Harrer, dieselb Zeit 
Pfarrer und Kirchherrn unser lieben Frauen Gotteshaus zu 
Pfarrkirchen, auch mit besonderer Handgunst willen und 
wissen unserer gnädigen Herrschaft zu Falkenstein, haben 
gestift ein ewige Meß in unsern Markt zu Sand Ulrich 
Kirchen daselbst. Stiften auch mit und in Kraft dies 
Briefs einen jeden Kaplan, den wir dann aus gemainen 
Rathe dahin verordnet haben, in der Meinung und Form, 
daß wir Richter und Rathe und die ganze Gemain zu Hof¬ 
kirchen und all unser Nachkomen die benant Meß ewiglich 
einen Kaplan zu verleichen haben und einen Kaplan darauf 
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79) In den Pfarrarchiven Hofkirchen und Pfarrkirchen.
	        
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