Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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griffen, der solle um das Wandel verfallen sein pro ein 
Orth und 5 fl77) 
Im Jahre 1703 lesen wir, daß auch die Scheib- oder 
Kugelstatt auf 3 Jahre um 1 fl. 30 kr. an einen Wirt 
verpachtet wurde. Fernere Einnahmen bildeten die Straf¬ 
gelder und Gerichtsgefälle. 
 
Marktrichter: 
Ulrich Maurer 1493-1495, Sigmund Moser 1539, 
Zacharias Leizeder 1560, Adam Kurz 1628-1631, Wolf 
Weiß 1635, Michael Stölzl 1636, Michael Lobmayr 1637, 
Wolf Weiß 1638-1639, Michael Lobmayr 1639-1644, 
Franz Ratzesberger 1645, Michael Lobmayr 1646-1648, 
Thobias Ratzesberger 1654, Michael Lobmayr 1660, 
Sebastian Lobmayr 1662-1671, Zacharias Hagn 1675- 
1680, Richard Haller 1680-1685, Zacharias Hagn 1686- 
1694, Markus Perlinger 1695-1699, Simon Ratzesberger 
1700-1721, Gotthard Starnberger 1721-1728, David 
Lobmayr 1728-1734, Franz Ratzesberger 1734-1761, 
Lorenz Weillnpöck 1761-1765, Johann Georg Kummer 
1765-1783, Leopold Gaßl 1783-1787, Matthäus Kummer 
1787-1789, Leopold Gaßl 1792, Matthäus Kummer 1795, 
Johann Vogler 1798, Matthias Hummel 1799, Matthias 
Riener 1800, Franz Köberl 1803-1809, Johann Stuböck 
1810, Ignaz Starnberger 1812-1816, Anton Bislinger 1844. 
 
9. Das Taiding. 
Das Taiding oder Ehehaft vermerkt in 43 Punkten, wie 
der Titel sagt, „die Gerechtigkeit und alts herkamen des 
Markts zu Hofkirchen". Es wurde im Jahre 1485 nieder¬ 
geschrieben, doch ist leider das Original, das bis in 
die jüngste Zeit im Marktarchiv aufbewahrt war, jetzt 
verloren gegangen.78) 
Punkt 1 und 2 besagen, daß keiner im Markte arbeiten 
soll, es wäre denn, „er sitzt mit aigen ruckh in". Wer mit 
„außlendter" arbeitet oder Gemeinschaft hat, ist der Gerech¬ 
tigkeit verfallen. 
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77) Gerichtsprotokolle des Marktes Hofkirchen. 
78) Abschrift: Lambelsche Sammlung. Akademie der Wissen¬ 
schaft, Wien.
	        
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