Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

- 43 - 
Die Bürger genossen vor den übrigen Bewohnern 
besondere Freiheiten, die besonders in der Ausübung der 
bürgerlichen Gewerbe und des Handels bestanden und 
hatten Anteil am Gemeindevermögen. Die Söldner 
besaßen keine bürgerlichen Rechte, mußten aber alle 
bürgerlichen Lasten tragen. 
Ueber die Anzahl der Burgrechte des Marktes lesen wir 
das erste Mal im Urbar von 1539. Dort sind 37 Burg¬ 
rechte, dann eine „kleine Hofmarch" und 5 Sölden ver¬ 
zeichnet. Im Marktbuche von 1552 und im Urbar von 1562 
sind schon 39 Burgrechte und nur 4 Sölden. Es war also 
inzwischen die „kleine Hofmarch" und eine Sölde Burgrecht 
geworden. Im Jahre 1631 gab es 7 Sölden. Am 29. Sep¬ 
tember 1631 erlangten die 7 Söldner David Haller, 
Sebastian Sterl, Johann Zänkl, Matthias Weiß, Jörg 
Friesmuth und Paul Frienwagner von Richter und Rat und 
ganzer Gmain, weil sie immer auch die bürgerlichen Lasten 
getreulich getragen, als Söldner das Bürgerrecht, so daß 
es von da ab 39 Burgrechte und 7 bürgerliche Sölden 
gab, bei denen es bis heute verblieben ist. 
Die Gesamtheit der Bürger bildete die bürgerliche Gmain, 
welche nach „uraltem Gebrauch und Herkhomben an Sankt 
Stephanitag" den Marktrichter wählte.74) Die Wahl, die 
gewöhnlich alle sechs Jahre geschah, mußte der Herrschaft 
Falkenstein zur Bestätigung vorgelegt werden. Der innere 
Rat bestand aus 5 Ratsbürgern oder Ratsfreunden, auch 
Schepsen genannt. 
Ueber die Tätigkeit des Marktgerichtes erhalten wir 
Aufschluß aus den noch erhaltenen Gerichtsprotokollen. 
Den kleinsten Raum nehmen Gerichtsverhandlungen 
ein, wie Schlichtung von Streitigkeiten, Ahndung von 
Rechtsverletzungen, Strafverhandlungen wegen Körper- 
beschädigung, Ehrenbeleidigung, Markverletzungen und der¬ 
gleichen mehr. Das Urteil (Pschaid) lautete gewöhnlich auf 
Zahlung einer Geldstrafe, Schadensgutmachung und Aus¬ 
söhnung vor Gericht. 
Weit mehr Arbeit machte dem Marktgericht die Aus¬ 
stellung von Rechtsurkunden, wie Kaufbriefen, Quittungen, 
Schuldbriefen, Wechseln, Gerhabszetteln, Aufstellung von 
-------  
74) Schloßarchiv Altenhof.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.