Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Die Niederranninger gaben dem Richter zu Hofkirchen 
(bis 1540) in Verwandlungen 1 Groschen Freigeld und 
6 Pfennig Zustand. 
Als aber Niederranna vom Gerichte Hofkirchen abge¬ 
trennt wurde, mußten die Leute ihre Briefe vom Pfleg- 
gerichte Falkenstein nehmen; da verlangte Bartlme Sal- 
burger „wieder alt Herkommen" von ihnen höheres Frei¬ 
geld. Darüber beschwerten sich die Niederranninger bei der 
Landeshauptmannschaft und mußten 1543 beweisen, was sie 
früher gezahlt haben, worauf die Landeshauptmannschaft 
entschied, daß sie der Pfleger mit Freigeld usw. nicht be¬ 
schweren sollte. Obwohl der Pfleger dagegen appellierte, 
blieb es bei der ersten Entscheidung und die Ranninger 
erhielten darüber von der Landeshauptmannschaft eine 
Urkunde ausgestellt.59) 
Ueber das Freigeld der Freizeller Untertanen konnte 
ich nichts finden, doch wird es sich in ähnlichen Grenzen 
gehalten haben wie das der Passauer und Falkensteiner 
Untertanen. 
 
f) Mauten. 
Eine weitere Abgabe an die Herrschaft waren die 
Mauten, die in erster Linie für die Geschäftsleute, nicht 
minder aber für alle Leute eine Bedeutung hatten. 
Für die Pfarre Hofkirchen war von Wichtigkeit die 
Falkensteinische Hauptmaut zu Wildenranna (in Bayern) 
mit einer Beimaut zu Oberkappel, wo fast alle Handels¬ 
artikel verzollt werden mußten. 
Zu Niederranna war eine Schmalzmaut. „Was für 
Schmalz aus Behaim gebracht, in der Mühl an die Donau 
gelegt und gen Passau, Bayern und Tyrol geführt wird, 
ist die Mauth zu geben schuldig wie das Mauthbuch ver¬ 
mag." 
Außerdem mußten in Niederranna auch Vieh und alle 
anderen Dinge verzollt werden. 
Wegen der großen Bedeutung, die die Mauten für den 
Handel hatten, seien hier die Mautansätze wiedergegeben, 
wie sie zu Anfang des 18. Jahrhunderts in Geltung waren. 
Sie sind (den damaligen Warenpreisen angepaßt) durchwegs 
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59) Altenhofer Akten im Landesarchiv Linz.
	        
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