Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Nach den Bestimmungen des Ilzstädter Landtages 
(1256) betrug die Königssteuer an der Mühl für zwei voll¬ 
gültige Lehen 5 Pfennig, im eigentlichen Ilzkeu von 1 Mut 
(= 30 Metzen) auch 5 Pfennig. Es entfiel mithin auf ein 
Bauernhaus je nach Größe 2-5 Wiener Pfennige, wie 
es auch in den Urbaren vermerkt ist. Die Hofkirchner und 
Niederranninger zahlten keine Königssteuer. Eine Steuer, 
die in die Landesfürstliche Kassa floß, war die Urbar¬ 
oder Landessteuer. 
Nach dem Urbarsteuerregister des Jahres 162353) 
betrug diese Steuer bei den Bürgern 1 fl 3 ß - 1 fl 5 ß, 
bei den Söldnern 3 ß - 6 ß 22 Pf., bei den Nieder- 
ranningern 3 ß 18 Pf. - 7 ß 6 Pf., bei den Bauern zu 
Gerrersdorf, Hötzendorf, Dandlesbach und Wesenbach 5 ß 
26 Pf. Bei denen in Emmerstorf, Hundsfülling und Wiesen 
1 fl 3 ß - 3 fl, bei den Hofstättern und Müllern 3 ß 
- 6 ß 20 Pf., bei den Hausbesitzern in Freizell 1 fl - 
1 fl 30 kr. 
Eine weitere Steuer war das Rüstgeld. Dies war 
eine Wehrsteuer von den Rustialgründen (= bäuerlichen 
Gründen) und wurde errechnet, indem der Vermögensstand 
eines jeden Bauern nach Haus, Grund, Vieh und Neben¬ 
erwerb in Anschlag gebracht wurde. Es betrug für die 
einzelnen Bauern und Hofstätter, Müller usw. 2 - 4 fl. 
Die Inwohner und Auszügler hatten die Inleutsteuer, 5ß 
pro Person, zu entrichten.54) 
Außer diesen regelmäßigen Steuern wurden öfter zu 
verschiedenen Zwecken außerordentliche Steuern aufgelegt, 
dir teils in die Landesfürstliche Kassa, teils in den ständi¬ 
schen Dominicalfond oder in andere Fonds flossen. 
Kaiserin Maria Theresia besteuerte auch die bisher 
steuerfreien Gründe des Adels und der Kirche (Dominical- 
gründe). 
Das Gotteshaus Hofkirchen hatte 24 fl Dominicalsteuer. 
Den Vikar trafen folgende flossen. 
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53) Altenhofer Akten, Landesarchiv Linz. 
54) Spezifikation der von den In- und Nahrungsleuten 1752 
eingenommenen Winkel- und Inleutsteuer. Archiv im Schloß Altenhof.
	        
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