Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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in Kesseln zu sieden, Wein vom Wagen in den Keller zu 
ziehen, Holz im Pfarrkirchner Wald und Schindl austragen. 
Die Müllner sind außerdem noch schuldig fünf Tage 
zu zimmern. 
Die Wasserleut sind schuldig ain zyllen, die 8 Roß über 
Wasser tragen mag zu halten. 
Die Hötzendorfer, Gerrersdorfer und Wesenbäcker sind 
schuldig anbauen, zweimal Feldstraiffen, Korn, Heu und 
Grumet und was sonsten in den Gärten gebaut wird ein¬ 
zuführen. 
Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Robot meist 
ganz oder teilweise in Gelddienst umgewandelt, daher findet 
sich in den Urbaren aus dieser Zeit anstatt der Robot das 
Robotgeld eingetragen. Es betrug bei den Bauern 3-4 fl, 
bei den Hofstättern und Müllern 1-3 fl, bei den Häuslern 
3-4 ß. 
Bei den zwei Gererstorfern unter Perg betrug es 
sogar je 7 fl. 
 
d) Steuern. 
Zu den ältesten Steuern zählte wohl die Königssteuer, 
die nur im Abteilande üblich war. „Sie ist als Dingabgabe 
aufzufassen, die die Herren von Falkenstein und Griesbach 
und nach ihnen die Bischöfe von Passau als die Rechts¬ 
nachfolger der Letzteren aus Grund ihrer Grafengewalt zu 
fordern hatten."51) Sie war eine „verzückte" Steuer, das 
heißt, „die Untertanen sind sie jährlich zu den Weihnachten, 
alsbald der hl. Tag erscheint, dazu aber niemand erfordert 
wird, in Wiener Pfennige oder für jeden 3 weiße Pfennige 
zu reichen und zu dienen schuldig; und welcher dieselbe 
zwischen genannten und der hl. 3 König Tag bei scheinender 
Sonne nicht gereicht, dessen Haus oder Grund ist der 
Herrschaft an Mittel verfallen; und so der Herrschaft ein 
Haus oder Grund verfällt, so werden auf desselben Haus¬ 
dach drei Schindel und einem Grund drei Wasen zum 
Zeichen solcher Verfallung umgelegt, das von alter Her¬ 
kommen".52) 
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51) Wollhaupler: Zum Problem der Königsteuer. (Ostb. Grenz¬ 
marken 1930, Heft 3.) 
52) Urbare von Falkenstein und des Hochstifles Passau 1668.
	        
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