Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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Zehente von den Untertanen bezogen, hatten dafür dem 
Landesfürsten die Zehentsteuer zu entrichten. 
Er war durchaus nicht immer an die Grundherrschaft 
zu reichen, sondern auch an eine andere Herrschaft, die 
ihn käuflich erworben oder zu Lehen hatte, oder an eine 
Kirche. So hatten die Bürger 1453 den Zehent an die 
Caplan in Dandlesbach zu geben, 1495 an den Bürger 
Leonhard Schuster in Hofkirchen und später an Kirche und 
Pfarrhof zu Hofkirchen. Viele Bauern gaben den Zehent 
dem Pfarrer in Pfarrkirchen, einige dem in Niederkappel. 
Die Niederranninger an die Herrschaft Freizell. 
Da Zehentkauf als gute Kapitalsanlage galt, suchten 
auch reiche Bürger und Bauern Zehente zu erwerben. So 
bezogen die Bürgershäuser Nr. 26 und 29 Zehente von 
anderen Bürgern. Um 1750 hatte der Häusler und Schöff- 
mann Richard Dörner in Niederranna 17 nicht nur den 
Zehent von seinem Grund gekauft, sondern war auch 
Zehentherr des Bauern zu Gerrerstorf Nr. 4. 
Der Zehent war allgemein zu geben vom Getreide und 
hieß der große Zehent, zum Unterschied vom kleinen Zehent, 
der vom Kraut, Rüben, Flachs usw. zu geben war. Der 
Getreidezehent wurde entweder vom Zehentherrn im Feld 
gehoben (Feld- oder Garbenzehent) oder es wurde nur das 
ausgedroschene Getreide gegeben (Körner- oder Sackzehent). 
Während der Feldzehent sich nach dem wirklichen Ertrag 
richtete, blieb sich der Körnerzehent immer gleich. 
Ueber das Ausmaß des Letzteren finden wir Angaben 
im Zehentregister der Herrschaft Falkenstein vom Jahre 
Pfarrhof - 1616. Darnach hatten die Dandlesbacher und 
Hötzendorfer an diese Herrschaft zu reichen je 1/4 Metzen 
Weizen, 3-4 Metzen Korn, 3-4 Metzen Hafer, 1/4 Metzen 
Haiden, 4-6 Pfund Haar. 
Sehr häufig, besonders im 18. und 19. Jahrhundert 
nahmen die Zehentholden ihren Zehent um eine vereinbarte 
Summe Geldes auf 6 oder 9 Jahre in Bestand, wobei 
ihnen das „Geströb" (Stroh) und der kleine Zehent außer 
Haar belassen wurde. 
Der Kirchenzehent der Hofkirchner Bürger war ein 
Geldzehent, das heißt, sie hatten anstatt des Zehents einen 
sich immer gleichbleibenden Geldbetrag zu geben.
	        
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