Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

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um 1534 nach Marsbach verlegt wurde, wo es bis 1848 
verblieb.43) 
In diesem Landgerichte nahm aber die Herrschaft Fal¬ 
kenstein eine Ausnahmestellung ein, als sie das Recht 
besaß, über ihre Untertanen auch in Malefizsachen selbst 
zu richten. 
Der Punkt 43 des Hofkirchner Ehehafts besagt, daß 
die Verbrecher in die Feste Falkenstein gefänglich eingezogen 
und peinlich befragt, dann zu Hofkirchen vor die Schranne 
gestellt und abgeurteilt wurden. Zur Vollstreckung des 
Urteils wurden sie aber beim Mitterbachl (außerhalb Hof¬ 
kirchen) dem Landrichter von Velden (bzw. Marsbach) 
ausgeliefert. Von den eingezogenen Gütern des Ver¬ 
urteilten bekam die Herrschaft Falkenstein 2 Drittel und 
der Landrichter von Velden 1 Drittel. 
Es bleibt nun die Frage offen, ob die Falkensteiner 
das Recht der Exekutive (Blutbann) tatsächlich besaßen und 
es nur aus unbekannten Gründen nicht ausübten oder ob 
sie nur das Recht der Verurteilung hatten. 
Für ersteres spricht der Umstand, daß auf der „Ge¬ 
richtsweid" in der Nähe der Burg Falkenstein tatsächlich 
ein Galgen errichtet war, und daß Kaiser Ferdinand 1527 
den Freiherrn von Herberstein Falkenstein „samt dem 
Landgericht" verschrieb. 
Hingegen aber finden wir im Urbar von 1570 den 
Vermerk „wir besitzen kein eigen Landgericht". Ebenso 
heißt es in den Titeln der einzelnen Aemter: Behauste 
Untertanen, so mit Dienst, Robot usw. zu unserer Herrschaft 
gehören, doch „außer Landgericht". 
Daß schon damals die Rechtslage nicht ganz klar war, 
geht auch daraus hervor, daß es oft zwischen den Pflegern 
von Falkenstein und Marsbach wegen einzelner Gerichts¬ 
fälle zu Kompetenzstreitigkeiten kam, die sogar in offene 
Feindschaft und Gewalttaten ausarteten. (Siehe Strnadt. 
Land im Norden der Donau. S. 144 u. f.) 
Die niedere oder Dorfgerichtsbarkeit übte jede Grund¬ 
herrschaft selbst über ihre Untertanen aus oder in ihrer 
Vertretung ein von ihr bestellter Dorfrichter. 
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43) Der Galgen stand auf der Höhe ungefähr in der Mitte 
zwischen Hofkirchen und Marsbach nahe der Straße.
	        
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