Volltext: Fünfzehntes Bändchen (15. 1931)

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der „Befreiungsschein" auf „61 Gulden 57 Kreuzer in Sil- 
ber". Solche „Befreiungen" durch Pfarrgemeinden oder 
Sil- geschahen ziemlich oft, leider haben wir aber hierüber 
wiederholt keine bestimmten Nachrichten mehr; alle Orte jedoch, 
welche noch alte wertvolle Kirchengefäße haben, wie z. B. 
Lembach, können überzeugt sein, daß bei ihnen solche Ab- 
lösung geschehen sei. Alte Leute erzählten auch folgendes: 
In Sarleinsbach hatte der dortige Kaufmann Jetschgo zur 
Zierde der Ortskirche silberne Altarleuchter angekauft, auf die 
nun der Staat seine Hand legte und ihre Ablieferung for- 
derte; doch durften sie verbleiben, weil Jetschgo energisch 
erklärte, Private seien nicht verpflichtet zur Silberabliefe- 
rung, die Altarleuchter seien aber sein Eigentum, das er der 
Kirche nur für die Festzeiten zur Benützung überlasse. 
Für die abgegebenen wertvollen Gefäße mußten sich nun 
die armen Kirchen neue geringwertige ankaufen; es mutet 
eigentümlich! an, wenn man in den Kirchenrechnungen für 
1810 liest bei den Einnahmen: Für die abgelieferte sil- 
berne Monstranze und drei Kelchfüße einen Interimsschein 
per 300 Gulden (bis zur Herstellung der Hofkammerobliga¬ 
tionen wurden nämlich nur Interimsscheine gegeben) und 
bei den Ausgaben: Dem Gürtler (Gelbgießer) für eine 
neue Monstranze und drei Kelchfüße . . . Diese neuen Kirchen- 
gefäße waren in der Regel aus Bronze (Mischung von Kupfer 
und Zinn) und von der einfachsten Form; so war die neue 
Monstranze, welche sich Niederkappel kaufte, das getreueste 
Abbild der damaligen Kirchenarmut. Als aber nach den 
glücklichen Freiheitskriegen sich die finanzielle Lage wieder 
allmählig besserte und eine, weitere Ablieferung des Kirchen- 
silbers nicht mehr zu befürchten war, da sorgten die Gläu¬ 
bigen auch wieder für ganz neue, schöne und wertvolle Kir- 
chengefäße und die aus der Notzeit 1810 wurden außer Ge- 
brauch gesetzt. 
Es sei hier noch bemerkt, daß die Besteuerung des Kir- 
chensilbers 1801 und 1806, sowie die Ablieferung desselben 
1810, im vollen Einvernehmen mit den Kirchenbehörden ge- 
schah und letztere ihre Zustimmung gaben, weil sich der 
Staat in höchster Notlage befand. 
Aber nicht nur der Staat hat schon in öfteren Not- 
fällen seine Hand geöffnet für das Kirchensilber, sondern an 
demselben haben sich auch schon frevelhafte Hände vergriffen 
durch Entwendung sei es im geheimen Diebstahl oder 
	        
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