Volltext: Fünfzehntes Bändchen (15. 1931)

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Tisch und 2 Lainstühl (20 kr.), 3 Bilder (12 kr.), 1 zünernes 
Halb Kandl und seitl Flasch.l (30 kr.), 1 Casten von waichem 
Holz (3 fl.), 1 Kleines, altes Trüherl (9 kr.), 2 Schnöll- 
wagen (16 kr.), 1 Kupferne Seichpfann (9 kr.), Erdene Höfen 
Schüßln (18 kr.), 4 Pfannen (18 kr.), 1 Mehlkarr (15 kr.), 
1 Haberkarr (15 kr.), 1 Speiß Casten (30 kr.), 1 Truhen 
(24 kr.), 1 Schleifstain (10 kr.), 1 Tanglzeug (15 kr.), 1 
Tungkreyl (5 kr.), Nadlzeug (12 kr.), 2 Häckl und 1 Saag 
(15 kr.), 2 alte Haun (4 kr.), 1 Sengß und 1 Sichl (7 fr.), 
1 Eißerne Egen (45 kr.), 1 Eißen Rechen (3 kr.), 1 Graß 
Stöckl (21 kr.), 1 Staubmüll (1 ft.), 1 Stallgabl u. a. 
(8 kr.), 1 Spinnrocken (10 kr.), Raisgschier (1 fl. 30 kr.), 
1 Böth (6 st.), 1 Gsellnböth (45 kr.), 1 Gsindböthl (24 kr.), 
der gesammte Weber Werkzeug (7 ft.), daß angebaute wenige 
Korn — 3 Mezen a 1 fl. 30 kr. (4 st. 30 kr.). . 
Unter den zahlreich ausgezählten Abzugsposten (so ver- 
schiedene Führungen und Taxen, Spörtrunck, Schözgelt denen 
Rathsfreunden, Todtfahlfreygelt usw.) seien folgende er- 
wähnt: „Dem H. Caplan wegen seiner villfältigen Be- 
mühung mit dem Verstorbenen (2 fl.), dem Schulmeister 
(4 fl. 17 kr.), dem Bader allhier (1 fl. 32 kr.), Vor 
Traur Flör (1 fl. 48 kr.), Vor Kerzen (22 kr.), denen 
Nachtwächtern (30 kr.), denen armen Leuthen angeschafftes 
Allmoßen (2 ft.), dem Peter Kogler auf ein Lehr Klaid 
(8 fl. 24 kr.), dem Josef Kröll Wochenlohn (4 fl.), Heu- 
riger Jahrschilling zum Leinweber Handtwerch (10 kr.), dem 
Joseph Kröll Weber Gesellen Lehr Willen Er dem Erblasser 
in wehrender Krankheit beigestanden und an seiner Arbeit 
Hinternuß gehabt, zur Erkenntlichkeit (1 fl. 30 kr.). 
Namentlich aber sind unter den weiteren Abzugsposten 
als für jene kriegerische Zeit charakteristisch folgende 2 (auch 
in einer Reihe anderer solcher Abhandlungsfälle wieder- 
kehrende) Passivbeträge hervorzuheben: Rüßgelt (1 fl. 30 kr.), 
auf sonstige Kriegs-Unkösten werden ex parte heredum abge- 
zogen — 1 fl. 30 kr., also (ähnlich wie schon oben unter IX!) 
neuerlich eine besondere Kriegs-Erbschaftssteuer! 
Wütete doch damals (1762) noch immer der bekanntlich 
teilweise (insbes. Schlacht bei Roßbach!) auch von Goethe 
in „Dichtung und Wahrheit" anschaulich geschilderte „sieben- 
jährige Krieg" (1756 bis 1763), welcher weite Teile Deutsch- 
lands verwüstete, aber auch in den vom Kriege mehr verschon- 
ten Gebieten (zu diesen dürfen wir überwiegend wohl auf
	        
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