Volltext: Vierzehntes Bändchen (14. 1926)

Aus der Vergangenheit von Reichenau. 
 
Woher der Name Reichenau? Universitätsprofessor 
Förstemann leitet den Namen Reichenau, der in den 
deutschen Gegenden 18mal wiederkehrt, von dem altdeutschen 
Personennamen Richo = Richard, und von ouve = Au, 
d. i. ein Gehölz, eine Wildnis an einem See, her. Tatsächlich 
lautet die älteste Form des Ortsnamens, die im II. Band der 
o.-ö. Urkundensammlung im Jahre 1220 auferscheint: Richer- 
ouve; man darf also annehmen, daß diese Gegend von einem 
gewissen Richo, der wahrscheinlich kein gewöhnlicher Mann, 
sondern ein Adeliger oder noch eher ein Priester oder Mönch 
war, gerodet und urbar gemacht wurde. Derselbe hat wahr- 
scheinlich auch Reichental gerodet. Auch Ottenschlag, 
(Ottinslag) ist ein deutscher Name; dieses gehörte 1381 nach 
Lobenstein, 1480 den Starhembergern. Woher der Name 
des Dorfes Habruck? Habruck = hoher Rücken, sowie 
Langbruck = langer Rücken. Eine köstliche Bildung erfuhr 
der Name des Dorfes Affenberg. Mit Affen hat natürlich 
derselbe nichts zu tun. Es ist das Dorf „auf dem Berge", 
in der Mundart „Afm Berg", woraus das Josefinische 
Lagebuch „Affenberg" bildete. Ramberg stammt von Rhaba¬ 
nus, ein alter Taufname, der früher öfter gebraucht wurde. 
Hingegen deuten Wintersdorf = Windischdorf, Grasbach von 
Grazen auf slavischen Ursprung. In einer Urkunde von 1220 
heißt es, daß der Grasbach die Grenze zwischen bischöflichem 
und herzoglichem Besitz bildet. Somit gehörte Reichenau um 
1220 noch nicht zu Oesterreich, sondern unter die Bischöfe 
von Passau. Im 13. Jahrhundert haben die Babenberger 
das Mühlviertel erworben. Das Schloß Reichenau ist wohl 
einer der ältesten Herrschaftssitze im Mühlviertel; es wird 
zum erstenmal erwähnt 1310. Damals hat der Besitzer dieses 
Schlosses Marschall Rudolf ein neues Urbar (Besitzurkunde 
oder Grundbuch) verfaßt, „weil das alte schon zerrissen war", 
also schon ein alter Besitz! Als erste Besitzer erscheinen die 
Herren Marschalke. Marschalk bedeutet einen Hofbeamten, 
einen Angestellten bei Hof. Wir dürfen also annehmen, daß
	        
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