Volltext: Dreizehntes Bändchen (13. 1926)

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Joslgut" (von Besitzern mit Namen Josef), oder „das obere 
Gut", das Anwesen Nr. 2 wird früher der „Langbauer" und 
später und bis jetzt kurzweg das „Bauerngut" genannt. 
Ramersberg war früher nur Ortsbezeichnung aber nicht 
Ortschaftsname, sondern es gehörte zur Ortschaft Kleinzell; 
die Häusernumerierung wurde 1771 eingeführt und dabei 
bekamen in Ramersberg die Hofstatt die Nummer: Klein- 
zell 74, das Bauerngut Nr. 75, dessen Zuhaus Nr. 76 und 
das obere Gut Nr. 77. Doch i m Jahre 1804 wurden von 
Kleinzell die letzten 18 Nummern abgetrennt und als eigene 
Ortschaft Ramersberg erklärt. Dabei bekamen im Dorfe selbst 
das obere Gut die Nummer 1, das Bauerngut Nr. 2, dessen 
Zuhaus Nr. 3 .und die Hofstatt Nr. 4. Um die gleiche Zeit 
wurden in der Pfarre Kirchberg von der Ortschaft Partenstein 
die der Donau zunächst gelegenen Häuser abgetrennt und 
zur neuen Ortschaft Point gemacht. 
Grundverlosung gab es im jetzigen Dorfe Ramersberg 
nur unter den 2 Bauernhäusern; diese hatten einer Volksüber- 
lieferung zufolge in alten Zeiten auch das Recht, aus der Herr- 
schaftswaldung alljährlich ein bestimmtes Maß Scheiter unent- 
geltlich zu schlagen, und zwar aus einem einen hackenwurf- 
breiten und an den bäuerlichen Besitz angrenzenden Wald- 
streifen. Dieser alljährlich zugestandene Bezug soll „Gna- 
denholz" geheißen haben. Was da erzählt wird, ist hackenwurf- 
wegs glaubwürdig, denn ähnliche freiwillige Holzzuwendungen 
an die Bauern seitens der Herrschaften kamen früher oft vor; 
statt „Gnadenholz" bestand in anderen Gegenden die Bezeich- 
nung „Urlabholz" (= erglaubtes Holz). Der „Hackenwurf" 
(Wurf mit der Rodungshacke) war in alten Zeiten ein allge- 
mein gebrauchtes Bodenlängenmaß; so wurde z. B. im Jahre 
1256 auf dem Ilzstädterlandtag (Passau) bestimmt, daß von 
der dem Bischof gehörenden Donauleiten zwischen Ilz und 
großer Mühl die Bauern freien Holzbezug haben, und zwar 
die Bauern an der Donau von ihren Feldern weg drei Hacken- 
würfe weit in die Leiten hinein und die Bauern auf dem 
Uferberge einen Hackenwurf weit; das war natürlich an sich 
eine höchst ungenaue Bestimmung sie hatte aber eigentlich 
nur den Zweck, das Eigentumsrecht des Hochstiftes Passau 
zum Ausdruck zu bringen, am Holze selbst war ja damals, 
wo es noch Wälder von ganz beängstigender Größe gab, 
nichts gelegen.
	        
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