Volltext: Zwölftes Bändchen (12. 1926)

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facher rotmarmorner Grabstein ist unter der Kanzel.) 1888 
wurde die Oelberg- und 1890 die Lourdeskapelle geweiht. 
Die Herz Jesu- und Herz Maria-Statue lieferte 1891 Franz 
Schmalzl aus St. Ulrich in Gröden. Die Statuen des hei¬ 
ligen Josef und der Unbefleckten Empfängnis wurden vor 
ungefähr 60 Jahren aus Linz bezogen. Die Statue des 
hl. Florian wurde nach dem Brande 1818 angeschafft. Im 
oberen Vorhaus des Pfarrhofes befinden sich aus der Kirche 
die Statuen des hl. Florian und des hl. Sebastian. Beide 
Statuen sind etwas gedrungen und dürften den Aigner Bild- 
hauer Johann Worath (1605-1680) zum Urheber haben. 
Dieser kam 1640 von Hall in Tirol nach Aigen und arbeitete 
in der Stiftskirche in Schlägl, in der Wolfgangikirche am 
hl. Stein und in der Spitalkirche in Aigen. Peilstein hat 
gewiß damals die beiden Heiligen (Sebastian und Florian) 
besonders angerufen, da es 1626 durch Feuer verheert wurde 
und 1634 und 1648 durch die Pest zu leiden hatte. Im 
Pfarrhof befinden sich aus der Kirche auch auch ein Herz- 
Jesu- und ein Herz Maria-Bild und zwei Bilder des ge- 
kreuzigten Heilandes, von denen das größere im Bischofs- 
zimmer besonders realistisch gemalt ist. Auch ein Bild der 
Immakulata ist Eigentum der Kirche. 
 
Pfarrer in Peilstein. 
Peilstein wurde um 1430 ein Pfarrvikariat und als 
solches aus Sarleinsbach getrennt. Als Pfarrer erscheinen: 
Görig Lewczenrieder 1444. 
Mart Grasler 1456, 1464. 
Sigismund Jezinger 1540-77. 
Josef Zeller 1577-81. 
Benedikt Gstättner 1581-92. Er war eifriger Prote- 
stant und siedelte 1593 nach St. Leonhard bei Sarleinsbach 
über, wo er ungemein aufreizende Predigten hielt. Später 
wurde er gefangen und in Passau hingerichtet. 
Bartolomäus Kapfinger 1592-93. 
Stephan Haechers 1593-95. 
Leonhard Huber 1595-96. Dieser war früher Pfarrer in 
Sarleinsbach, wurde dort vertrieben und ging nach Peil¬ 
stein als Pfarrer, wurde aber 1596 auch hier von den Prote- 
stanten vertrieben. 
Baltassar Zuckenschuh 1598-1604. 
Erhard Kollhofer 1604-1608.
	        
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