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Dannerdt 4. Gruppe 17 Vordernebelberg 8, 11. Gruppe 18
Untertiergrub 4, 7. Gruppe 19 Hinterschlag 9. Gruppe 20
Hochkraml 5, 8, 9, 11, 13. Gruppe 21 O bertiergrub 1, 2, 4.
Gruppe 22 Flatting 5. Gruppe 23 Weixlbaum 9. Gruppe 24
Steinberg 6. Gruppe 25 Geretschlag 1, 4, ¡5, 6. Gruppe 26
Emsmannsreith 5, 6, 7, 9. Hinterschlag 5, 11. Weixlbaum
1, 3, 7 und fast ganz Julbach. Gruppe 27 Rampetsreith 1,2,
Gruppe 28 Vorderschiffl 12, 3, 13. Gruppe 29 Humeredt 1,2,
3, 5. Gruppe 30 Kirchbach 3, 5, 7, 9, 13, 14, 15, 19, Oedl-
hof, Eschernhof 6, Sauedt 4, 7. Gruppe 31 Vorderschiffl 10.
Gruppe 32 Vordernebelberg 12. Gruppe 33 Hinterschlag 6,
Weixlbaum 4. Gruppe 34 Hochkraml 1, 3, 14, 16, 17, Nie-
derkraml 1, 4, 6, 11, 14, 16, 17, 20. Gruppe 35 von
Hinternebelberg 18 Häuser, von Vordernebelberg 8 Häuser.
Gruppe 36 Vorderschiffl 1, 2, 6, 7. Hieraus kann man auf
die damalige Ergiebigkeit der Häuser schließen.
Die Achentverhältnisse und Zehentgibigkeiten geben uns
einen sehr guten Einblick in die Ergiebigkeit und Erträgnis-
fähigkeit eines Hauses in damaliger Zeit. In Peilstein selbst
waren bloß die Häuser 4, 14, 15, 30 und 31 zehentpflichtig;
in früherer Zeit waren auch noch 13 (Bräuhaus) zehent-
pflichtig, dessen Gründe aber 1701 verkauft wurden, auch
beim Haus Nr. 14 (Samerhaus) waren früher vielmehr
Gründe, die ebenfalls 1701 verkauft wurden. Die Käufer wa-
reu dann für die gekauften Gründe zehentpflichtig. Auch
nach der Pfarregulierung bezog der Pfarrer von Peilstein
von den früher nach Peilstein eingepfarrten Orten mich den
Zehent, und zwar von Hinterschiffl, Hinternebelberg, Hinter¬
schlag, Hochkraml, Julbach, Obertiergrub, Preuer, Sagberg,
Sauedt (4 und 19 und 7 und 10 und 17 und 4 und 3
und 4 und 6) von insgesamt 74 Angehörigen fremder
Pfarren.
Der Zehent ergab für den Pfarrer von Peilstein insge-
samt: 234 Metzen Korn, 238 Metzen Hafer, 12 Metzen Wei-
zen, 4 Metzen Gerste, 9 Metzen Haiden, (534 Pfund Haar.
Außerdem brachte eine Eiersammlung in der zweiten Fa-
stenwoche noch 866 Stück Eier, von denen er ein Drittel
dem Schulmeister abliefern mußte.
Die Ortschaft Peilstein ist zum Teil eine Gründung der
Falkensteiner, deshalb waren einige Häuser in Peilstein auch
verpflichtet, jährlich die Königssteuer nach Falkenstein zu
zahlen. Nr. 30, 31, 32 gehörten immer nach Falkenstein,