Volltext: Achtes Bändchen (8. 1923)

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Aus einer alten Dorfschenke. 
(Von J. Aschauer.) 
Es ist eigentlich kein Dorf, was sich am Wege zwischen Haslach und Helfen- 
berg einerseits, zwischen St. Peter und Haslach anderseits an Häusern und An- 
siedlungen in der engen Mühlschlucht in der Ortschaft Preßleiten gruppiert und 
was man im Volksmunde den „Hammer" heißt. Als noch die neue Straßen- 
abkürzung nicht bestand, mußten die Fuhrleute von Haslach nach Helfenberg und 
St. Peter in der alten Straße der Mühl entlangfahren und vielfach Halt machen 
an dem dort gelegenen Einkehrgasthaus, dem Wirt zum Hammer. Seit Jahrzehnten 
hatten die Kneidinger als Wirte und Hammerschmiede gewaltet und erst im 
Weltkrieg hat der Name mit dem Besitzer gewechselt. Es sei einiges berichtet, was 
in alten Aufzeichnungen dortselbst zu finden ist. 
Wie eine alte Jahreszahl am Hauseck berichtet, wurde das Gasthaus im 
Jahre 1563 erbaut, obwohl damit nicht gesagt sein soll, daß nicht auch früher 
schon eine Ansiedlung daselbst bestand. Jedenfalls war die Abzweigung der Straßen 
nach Helfenberg und St. Peter und das starke Gefälle der rauschenden Mühl für 
die Anlage einer Schenke und Hammerschmiede sehr günstig. Die Fuhrleute hatten 
noch eine Stunde nach Helfenberg, zwei Stunden nach St Peter zu fahren und 
mochten wohl gar oft ihren Durst an dem kühlen Trunk des Hammerwirtes 
gestillt haben. 
Das Gastgewerbe war schon immer auf dem Hause gewesen. Anton 
Kn eidin g er, ein streitbarer Mann, der sogar mit dem Kaiser, schriftlich wenig- 
stens,. zu tun hatte, beschwerte sich darüber, daß man ihm das Gastgewerbe ab- 
erkennen wollte. Als Untertan der Herrschaft Berg (bei Rohrbach) bekam er vom 
dortigen Marktrichter Anton Pracher die eidliche Aussage, daß seit Menschen- 
gedenken Bier und anderes Getränk im Hammer ausgeschenkt worden sei und daß 
jeder Besitzer von der Herrschaft verpflichtet werde, das Gastgewerbe zu führen. 
Dies war im Jahre 1782. Zwei Jahre später ersuchte er um die Bewilligung, 
das Bier anderswoher beziehen zu dürfen, weil er nach Berg so weit zu fahren 
habe. Er zahlte dafür jedes Jahr 4 fl. an die Herrschaft Berg als Entschädigung. 
Als Zeugen unterzeichneten der Eder und der Gruber, beide Bauern der Nachbar- 
schaft und Untertanen des Stiftes St. Florian. 
Auch in Steuersachen gab es Streitigkeiten, da angeblich zu viel Steuern 
verlangt wurden. Am 17. März 1883 leistete ihm Matthias Zeller, Besitzer am 
Zellhof, einen Eid, daß nicht mehr als 23 fl. Steuern auf dem Hause seien. Seit 
1760 waren die Steuern immer mit 27 fl. gezahlt worden, freilich unter Wider- 
streben. Denn die Gulden hatten damals einen viel größeren Wert als heute. 
Anton Kneidinger gewann den Prozeß und erhielt für die letzten 22 Jahre den 
Betrag von 88 fl. rückgezahlt. 
Dieser Prozeß scheint ihn kühn gemacht zu haben. Denn im Jahre 1785 
verklagte er den Pfleger von Berg wegen gewaltsamer Assentierung seines Sohnes 
Josef Kneidinger. Es war damals die Zwangsrekrutierung, auch im Frieden. 
Obwohl der genannte Josef Kneidinger, weil er zu klein war und bei seinem Alter 
von 27 Jahren ein „weiteres Wachstum nicht mehr zu hoffen" war, unbestimmt 
beurlaubt worden war, mußte er doch einrücken. Der Vater gab nun mehrere 
Gründe an, um seinen Sohn vom Militär loszubekommen: 1. sein Gewerbe, das 
ihn als Huf-, Hacken- und Hammerschmied berechtige, für seine Söhne und Gesellen 
die Militärfreiheit anzufordern; 2. sein Alter, da er schon „müselsichtig" sei und
	        
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