Volltext: Siebentes Bändchen (7. 1921)

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B. Auszug aus der „Ersten Vergleichs-Abschrift, wie die nach(er) Waldting 
gehörige Filial St. Gotthardt, vulgo am Göbäll, von Sr. Excell. Jllu. Graf von 
Starhemberg zu einer Pfarr erhoben worden, welcher Vergleich ungefähr anno 
1716 oder 1717 projectiert und act ratificandum nach Passau geschickt: alldort 
bis zu weiteren Vergleich 1735 gänzlich unratificiert liegen verbliebe."1) 
. . Drittens: Versprechen Ihre Excellenz der Herr, Herr Graf von Starhem- 
berg zur nötigen Unterhaltung eines Herrn Pfarr- und Seelsorgers, auch des 
Kirchdieners, Mesners oder Organisten, und zugleich auch Schulmeisters alsogleich 
6000 fl. baar als ein ewiges Kapital entweder bei einer Löbl. O.-Oe. Landschaft 
oder aber bei der Herrschaft Eschelberg anzulegen, wovon der Herr Pfarrer von 
5000 fl. die jährlichen Interessen zu 5 Prozent mit 250 fl., der Mesner, Schul- 
meister oder Organist aber 50 fl. zu genießen haben. Da hingegen ein Herr Pfarrer 
von St. Gotthardt schuldig und verbunden ist, neben anderen in der Pfarre zu 
errichtenden Messen auch den an Sonn- und Feiertagen zu haltenden Gottesdienst 
und Predigten: die Stiftmesse, welche wöchentlich an einem Freitage in der Eschel- 
berger Schloßkapelle für die Graf-Starhemberg'sche gesamte Familie gelesen wird 
und bisher von der Pfarre Gramastetten aus versehen worden ist, ohne weiteres 
Aequivalent zu verrichten hat." 
C. Auszug (betreffend die Stiftmefse zu Eschelberg) aus dem endgiltigen Ver- 
gleiche zwischen,dem Stifte St. Florian und dem Grafen von Starhemberg, wornach 
St. Florian die Pfarre St. Gotthard erhielt, dafür aber das Patronat von Gutau 
an den Grafen von Starhemberg abtrat. (Ratificiert zu Passau den 2. Juni 1735.) 
... Drittens: Weil Ihre hochgräfliche Excellenz in gnädiger Erwägung und 
Erkenntnis, daß die Pfarre Gutau2) gegen St. Gotthard mehr als die Hälfte von 
besserer Erträgnis und also, zwischen diesen Pfarren eine große Differenz sei, auch 
bei letzterer ein Canonicus von St. Florians mit obigen (250 fl.) allein sine 
sei, beklommen und kümmerlich leben könnte und folglich hiedurch der löb- 
lichen Canonica5) ein neues onus6) aufgebürdet würde, sollen daher zur besseren 
und honesteren Sustentation dieses St. Gotthardischen Pfarrers die Interessen um 
jährliche fünfzig Gulden baaren Geldes gegen obiger Versicherung, welches in allem 
300 Gulden ausmacht, richtig behändiget werden gegen die verbindliche Bedingung, 
daß der Herr Pfarrer schuldig sein solle neben anderen pfarrlichen Verrichtungen, 
auch an den Sonn- und Feiertagen zu haltenden Gottesdiensten und Predigten, 
die Stiftmesse, welche wöchentlich an einem Freitage in der Eschelberg'schen Schloß- 
kapelle nebst einem Jahrtag für die Graf Starhemberg'sche Familie gehalten und 
gelesen wird und vorhin von der Pfarre Grammastetten aus versehen worden ist, 
ohne weiteres Aequivalent zu verrichten. 
Da die Stiftungsbezüge für den Pfarrer und den Mesner nicht im vollen 
Betrage, wie es die Höhe des Stiftungskapitales erfordert hätte, ausbezahlt wurden, 
so sah sich das Stift St. Florian veranlaßt, gegen die Herrschaft Eschelberg die 
richterliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dr. Danubeck hatte die Lichtenstein'schen 
Kanonikaten durch einen bis zum Verwaltungsgerichtshof geführten Prozeß die 
Ausbezahlung der vollen Stiftungsbezüge erwirkt, wie sie im Stistbriefe angesetzt 
------- 
1) Urkunde im Stiftsarchive wie oben, . . . Nr. 15. 
2) Mit St. Leonhard, damals noch Filiale von Gutau. 
3) Regulierter Chorherr von St. Florian. 
4) Ohne Beihilfe (nämlich von Seite des Stiftes.) 
5) Chorherrenstist. 
6) Last.
	        
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