Volltext: Siebentes Bändchen (7. 1921)

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1599, 15. Juni, verkaufte Georg Tattenpöck, Pfleger zu Marsbach, das Gut 
an der Leiten (Leitner) der Pfarrkirche. 
1601, Lehenbrief des Hans Ludwig von Kirchberg, Vormund der Schallen- 
bergfchen Kinder über den Zehent am Wögratzhofe. 
1605, 29. September, Lehenbrief des Hartmann Enenkel im Namen der 
Schallenberger Kinder über den Zehent zu Rudersbach. 
1607. Dekret Kaiser Rudolfs II. an den Landeshauptmann wegen Erneuerung 
der alten Marktfreiheiten und Bewilligung eines Wochenmarktes am Samstage. 
1609, 30. Juni. Vergleich der Winklerschen Erben wegen des Zehentes vom 
Straßerhofe, mit dem Winkler einen Jahrtag fundierte. 
1611, 12. Jänner. Die Bewohner von St. Peter suchten um die uralten 
Marklprivilegien wieder an. Kaiser Matthias wies sie ab, da die Märkte im oberen 
Mühlviertel dagegen Einsprache erhoben. 
1619, 24. April, verlieh Georg Christof von Schallenberg dem Georg Kärr 
vom Kärrhof, Zechmeister und Lehenträger der Kirche, zwei Teile Zehente zu 
Ruederspach, am Gute der Lacken (Lackner), die jährlich mit 4 Schilling Pfennige 
nach Piberstein dienstbar waren. (Siehe 1536.) 
1625, 12. Mai, verlieh Dietmar Schiser zu Freiling und Tapperg1) auf 
Lichtenau dem Paul Lackhner vom Weissengute von neuem den Zehent aus dem 
Saukoch zu Eckersdorf im Namen des Gotteshauses als Lehen. 
1626, 3. März. Erzherzog Leopold, Bischof von Passau, verleiht dem Stephan 
Nesselpeckh zu Nesselbach anstatt und zuhanden des Gotteshauses als dessen Zechpropst 
das Gut zu Graß, Pfarre Kleinzell, das durch Kauf an das Gotteshaus gekommen, 
als Lehen. 
1627, Die Herrschaft Pürnstein kommt an das Hochstift Passau. 
Zum Schlusse dieser Ausführungen soll noch auf eine Streitfrage eingegangen 
werden, welche wohl nie ganz gelöst werden wird, die vor wenigen Jahren viel 
Staub aufwirbelte, nämlich die Frage: „Welche Schreibweise ist richtig, Wimberg 
oder Windberg?" Einen deutlichen Wegweiser bieten uns die Urkunden (siehe auch 
die voranstehenden Urkunden-Regesten), wo wir fast durchwegs Formen finden (wie 
z. B. Windiperge, Windeperge, Windiberge, Winsperch, Winnwerch, Winnberch, 
Windperch), welche die Bezeichnung Windberg vollständig rechtfertigen. In den 
Urbarien von St. Florian finden sich die Ausdrücke Windberg und Winderperg, ganz 
vereinzelt nur Schlusse all das deutet darauf hin, daß die Form Windberg nur 
die einzig richtige sein kann. Wimberg, wie jetzt die Bezeichnung im öffentlichen 
Verkehre, bei den Aemtern, in den Matriken lautet, ist das Ergebnis einer sprach- 
lichen Lautverschiebung, wie wir sie auch sonst bei den Eigennamen verfolgen können2) 
und hat nur deswegen seine Existenzberechtigung. Wohl sucht Herr Pfarrer Hof- 
manninger in einem Aufsatze3) darzutun, daß Wimberg vom Worte „Wimm"4) 
herkomme; doch ist er mit seiner Ansicht allein geblieben, seine gewiß mühevolle 
Arbeit, die von einem lobenswerten Fleiße zeugt, war eigentlich erfolglos oder, wie 
man zu sagen pflegt: „Ein Schlag ins Wasser". Wir müssen vielmehr der Form 
Windberg, welche ja auch mit Recht die Geschichtsschreiber unseres Heimatlandes5) 
einmütig verteidigen, den Vorzug geben. Selbst der Volksmund hat für diesen Ausdruck 
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1) Muß richtig Taxberg (Dachsberg, Schloß in der Pfarre Prambachkirchen) heißen. — 
2) Zum Beispiel ist Wimpassing aus Windpassing entstanden, ebenso wird aus Windberg die 
abgeschliffene Form Wimberg. — 3) Abgedruckt im „Linzer Volksblatt" Nr. 241, 12. Juni 
1914, St. Peter am Windberg oder Wimberg? — 4) Aus Widdum, ein geistlicher Besitz. — 
5) Um einige anzuführen: z. B. Pritz, Stütz, Lamprecht, Czerny, Strnadt, Dr. Schiffmann.
	        
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