Volltext: Erstes Bändchen. Beiträge zur Landes- und Volkskunde des oberen Mühlviertels. (1. 1912)

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Zypser 1593 zusammengestellten Urbar des Gotteshauses Schlägl. Darnach waren 
in Aigen 21 Burgrechte und 15 Söldner. Wenn wir uns das Verzeichnis selber 
ansehen, finden wir aber nur 15 Bürger, dagegen 14 Halbbürger. 13 Söldner 
(meist Handwerker) und 3 Halbsöldner. Jeder Besitzer eines ganzen Burgrechtes 
hatte jährlich 2Metzen Korn und von dem übrigen zehentpflichtigen Getreide und 
Stroh den ganzen üblichen Zehent an das Stift abzuliefern, 2 Schnitter und 
1 Habernmäher zur Ernte des Stiftes beizustellen, 1 Metzen Vogthafer und 2 Eier 
zu leisten, außerdem mußte er jährlich 2 Dreilling 1) Wein von Obermühl ins Stift 
führen oder dafür 6 ß vergüten, eine Taufelfuhr nach Obermühl machen oder sich 
dafür mit 52 d abfinden, an Geld hatte er zu zahlen als Landsteuer 1 fl. 7 ß 
10 d als Osterdienst 28 4 und als Dienst zu Maria Geburt 2 ß 20 d, zu 
Fasching hatte er die Pflicht, eine Henne in die Stiftsküche zu liefern. Der ganze 
Markt mußte das Räumen und Heugen der Hofwiese besorgen („das Heugen auf 
den anderen Wiesen verrichten die Inleute, doch in die Bezahlung giebt man ihnen 
6 d", und alle vier Jahre den Vogthafer des Stiftes nach Falkenstein führen. 
Die „ledigen" Grundstücke wurden eigens besteuert. 
Hiemit haben wir den Uebergang zu dem zweiten Schätzungslibell gewonnen, 
dem bäuerlichen von 1611. Es betrifft das uralte Hausteinergut (jetzt Ortschaft 
Zaglau Nr. 11). Der Name Haustein begegnet uns schon im Jahre 1303 in einer 
Passauer Urkunde, in der die Rede ist von dem „Burgstall Haunstein". Das Gut 
ist auch deswegen interessant, weil es, wie schon erwähnt, seit mehr als drei Jahr¬ 
hunderten in dem Besitze ein und derselben Familie ist. Ich bringe nun den Wortlaut selbst. 
„Inventur- und Schätzlibell auf Absterben weiland Hansen Sonnleithner am 
Haunstein stetig aller seiner Verlaßenschaft in liegend und fahrenden Güttern, welches 
alles anheunt dato auf Verordnung der gnädigen Grundobrigkeit des würdigen 
Gotteshauss Schlägel derselben Hofgericht durch die Ehrnvesten, Ehrsamen und Weisen 
Wolfen Hakel, Hofrichter 2), dann Veit Altfalterer, Marktrichter am Aign, in Mit- 
und Beyseyn Hanß Nackhardt, Andre Schürfeneder unb Wolfen Traxl, Rathsfreund, 
dann auch der als von der Obrigkeit hiezu verschafften, auch von den Erben erbettenen 
Schätzleuten, Nahmens Georg Wöß und Merth Hansel zu Zagelau ordentlich inventirt, 
erörtert und beschrieben worden, wie hernach folgt: 
Erstlich Hauß-, Hof-, Grund- und Boden ermeldten Haunstein samt allen im 
Stadel vorhandenen Getraids, samt denen bei der Stift 8) darzu geschätzt 3 Bett- 
gewandl mit aller Zugehörung haben die Erben und Geschwistriget dem jüngerem 
noch ledigen Sohn Gregori, als mit Willen der Grundobrigkeit fürgestellten Stiftern, 
gutwillig übergeben und geteuert pr. 500 fl. Doch hieran an obrigkeitlichem Freygeld, 
wie hernach begriffen, nichts benommen. Mehr ist vorhanden ein Wiesen am Mühl¬ 
holz, genannt die Hödlein, geschätzt Pr. 30 fl. Item in baarem Geld vorhanden 
3 fl. 1 ß. Mehr im Kasten liegend 20 Metzen Korn angeschlagen Pr. 20 fl. Item 
an Habern 3 Metzen Pr. 1 fl. 7 ß. Summa 555 fl. 
Mehr im Viech ist vorhanden: Erstlich 2 Ochsen, geschätzt Pr. 45 fl. Mehr 
2 wittere Ochsen 23 fl. Mehr 2 wittere Stier und 2 heurige Stiert pr. 18 fl. 
Item sein vorhanden 6 Melchviech, daraus aber 1 der Wittib und 1 dem älteren 
Sohn Andre gehörig, die anderen 4 geschätzt zusammen Pr. 32 fl. Item 3 Kalbn 
und 1 heuriges Kalbl, zusammen geschätzt Pr. 16 fl. Item fünf Nährschweindl 4) Pr. 4 fl. 
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1) 18-30 Eimer = 1 Dreiling. — 2) Der Hofrichter Wolfgang Hakel wurde 1615, 
als er von der Kirchenrechnungslegung in Rohrbach nach Schlägl zurückkehrte, von einem 
wütenden Hunde gebissen und starb an den Folgen dieses Bisses. — 8) Die Stift = das, 
was beim Haus bleibt. — 4) Mastschweine.
	        
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