Volltext: Beschreibung der Provinzial-Hauptstadt Linz und ihrer nächsten Umgebung,

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Nachstehendes: „die Herrschaft kauften gegen das Ende 
des ibten Jahrhunderts die 2 Herren Stände ob der Enns 
an sich und bestimmten die Einkünfte zur Unterhaltung 
der im Landhause zu Linz befindlichen evangelischen Schule 
und zu Stipendien für Jünglinge, deren Anzahl im 
Jahre 1600 auf 12 bestimmt wurde. JnderFölge wurde 
die Herrschaft den Jesuitern in Linz so weit eingeräumt, 
als dieselben sich mit dem Unterrichte der studierenden Ju¬ 
gend abgaben. Im ersten Jahrzehente des i/ten Jahrhun¬ 
derts stiftete Heinrich H 0 rstaucr, obdercnnsischer Land¬ 
schafts-Wundarzt und Bürger in O t ten sh ei m, zu Folge 
seiner letzten Willensmeinung vom ulen SIprii 1608 eine 
bürgerliche Schule für die Jugend evangelisch-lutherischep 
Religion, zu welcher sich Horftauer bekannte. Außer 
dieser Schule bestimmte er zum bessern Unterhalte eines 
Predigers seiner Religion zu der rm Markte gelegenen 
Spital-Kirche jährlich 25 fl. mit dem Beisatze, daß, im Falle 
bei dieftr Kirche kein Prediger gehalten werden sollte, die 
vorstehende Summe einem andern evangelischen Prediger in 
Ollenöheim zu widmen wäre. Ferner hat er 25 fl. zur Aus- 
theilung aufdie Hand für die in diesem Spitale befindlichen 
armen Kranken, dann jährlich 25 fl. zur Spende für Hausar¬ 
me oder durch andere Zufälle verarmte Personen und zur Er¬ 
haltung des Spitalgebaudes außer der Bau-Summe pr. 8oc>fl. 
jährlich 10 fl. angeordnet. Zur Besoldung eines tüchtigen 
evangelischen Schullehrers für die vbgedachte bürgerliche 
Schule vermachte er jährlich 200 fl. Im Falle, daß die 
Herrschaft Ottensheim an Jemand gelangen sollte, wel¬ 
cher die evangelisch-lutherische Religion nicht duldet, soll 
die für den Prediger und Schullehrer bestimmte Geldsum¬ 
me, so Äie das ganze Horstauer'sche Vermögen (das Al¬ 
mosen für Hausarme und die Siechen im Lazareth aus¬ 
genommen) zu Stipendien für Studierende auf evange¬ 
lisch-lutherischen Schulen verwendet werden. Zur Auf¬ 
rechthaltung seines Testaments ernannte er die zwei oberen 
politischen Herren Stände als Universalerben, und besteht 
das Horstauer'sche Stiftungs-Kapital, welches bei der ob 
der ennsischen Landschaft anliegend ist, in einer Summe 
V0N 3-120 fl." 
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