Volltext: Kaiser Franz Joseph von Österreich

später gelang es, eine Konvention mit der Türkei abzu¬ 
schließen, welche den Inhalt dieser Deklaration nicht un- 
wesentlich abschwächte. Inzwischen war es Andrässy auch 
gelungen, das im Berliner Vertrage Österreich-Ungarn zu¬ 
gestandene Recht der teilweisen militärischen Okkupation 
des Serbien und Montenegro trennenden Sandschaks Novi- 
bazar zur Verwirklichung zu bringen. Die in mancher Hin¬ 
sicht fragwürdige Form, in weicher das Reich Franz 
Josephs durch den Berliner Vertrag auf der Balkanhalb¬ 
insel erweitert wurde, fand in Wien und Budapest reich¬ 
liche, zum Teil auch erbitterte Kritik. Letztere insbeson¬ 
dere bei der Generalität, der die Politik Andrässys, die 
Erwerbung der neuen Länder auf friedlichem Wege zu 
vollziehen, durchaus mißfiel. Die Unpopularität, welche 
Andrässys Erfolge in den Parlamenten der beiden Staaten 
der Monarchie fanden, wurde noch verstärkt, als es sich 
zeigte, daß Bosnien und die Herzegowina nicht friedlich 
okkupiert werden konnten, da sich der Aufstand nun gegen 
die einmarschierenden österreichischen Truppen wendete. 
Ein Rest der türkischen Armee unterstützte den Wider¬ 
stand der Insurgentenbanden, sodaß die anfänglich ge¬ 
ringen militärischen Kräfte, welche Franz Joseph in Be¬ 
wegung hatte setzen lassen, mehrere Schlappen erlitten 
und daß es der Mobilisierung mehrerer Armeekorps be¬ 
durfte, um Österreich-Ungarn die Herrschaft über diese 
beiden Länder zu sichern. Daran knüpfte sich sofort die 
planmäßige Schaffung einer halb militärischen Admini¬ 
stration, welche die durch die türkische Mißwirtschaft 
tief herabgekommenen Provinzen Schritt für Schritt besse¬ 
ren Zuständen entgegenführte und der seit vielen Jahren 
durch den ständigen Bürgerkrieg verelendeten Bevölke¬ 
rung dauernden Frieden, Ordnung und kulturellen Fort¬ 
schritt schuf. 
So war Franz Joseph zum ersten Male ein wirklicher 
Mehrer seines Reiches geworden, ohne daß er dazu anderer 
als diplomatischer Mittel und der von den Parlamenten 
beider Staaten bewilligten Mobilisierungskredite bedurft 
hätte. Das Maß der Befriedigung über das Erreichte, die 
Franz Joseph immerhin fühlen mochte, ist nicht leicht 
zu bestimmen. Es ist aber sicher, daß dem Kaiser die von 
Andrässy angenommene rein völkerrechtliche Grundlage 
dieses territorialen Zuwachses der österreichisch-ungari- 
349
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.