Volltext: Kaiser Franz Joseph von Österreich

mittelbaren und entscheidenden Berater des Kaisers und 
Königs vor. Nimmt man dazu, daß der ungarische Minister¬ 
präsident auf Grund der Gesetze von 1867 verpflichtet war, 
sich über die Gestaltung der Außenpolitik fortlaufend zu 
informieren, was natürlich auch für den österreichischen 
Premier mit der Zeit ähnliche Befugnisse nach sich zog, 
so hat man einen Einblick in die komplizierte Natur 
des Regierungsapparates erlangt, durch den Franz Joseph 
die Außen- und Innenpolitik seines Reiches gegenüber 
zwei Parlamenten und ihren besonderen Delegationen, 
gegenüber dem kroatischen Sabor und den siebzehn öster¬ 
reichischen Landtagen leitete. In der Form des sogenann¬ 
ten Kronrates wurden die großen Fragen der Außenpolitik 
und der Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn 
unter Vorsitz des Kaisers von den gemeinsamen Ministern 
und den Ministerpräsidenten der beiden Staaten, zeit¬ 
weilig auch unter Zuziehung der beiderseitigen Finanz¬ 
minister beraten und entschieden. Wie stark dieser Kron- 
rat bisweilen in die innere Politik Österreichs eingriff, 
zeigte das Schicksal des Ministeriums Hohenwart im 
Jahre 1871. Denn dieses fiel dort unter den Angriffen der 
Grafen Beust und Andrässy, die den Kaiser zur Entlassung 
der österreichischen Regierung drängten. Daß dieser ganze 
dualistische Reichsregierungsapparat von Anfang an bis 
zum Ende der Monarchie glatt fungiert hat, daß trotz der 
oft jahrelang sich hinziehenden österreichisch-ungarischen 
Ausgleichskrisen das Räderwerk des Mechanismus ver¬ 
fassungsmäßiger Regierung nie zu tatsächlichem Stillstand 
gebracht worden ist, gibt einen Beweis für die Herrscher¬ 
begabung Franz Josephs, für seine Geschicklichkeit in der 
Behandlung der in Betracht kommenden Persönlichkeiten, 
für seine unerschütterliche Geduld und Wachsamkeit als 
Hüter des Reiches. Franz Josephs vornehmster Anteil an 
der riesigen Arbeitsleistung der beiden Staatsregierungen 
und der gemeinsamen Minister bestand in der Tat haupt¬ 
sächlich in der Obsorge über die Wahrung der Reichs¬ 
interessen, der gemeinsamen Angelegenheiten, also aller 
jener Dinge, die die Entwicklung der Armee und Marine 
betrafen, sowie auch alles dessen, wodurch die innere, 
zumal die Handels- und Finanzpolitik der beiden Staaten 
die äußere Politik Franz Josephs berührten und umgekehrt. 
Von Anfang an konzentrierte Franz Joseph seinenWillen 
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