Volltext: Die Dienstpflicht der Frau [17]

Pflicht der Erwerbsarbeit zu befreien, bis wir es dahin gebracht 
haben, die zukünftigen Mütter von den Schäden des Gelder¬ 
werbs, von der Frohne im Dienste des Geldgenusses zu be¬ 
freien. Wir wissen aber ebenso, daß diese Forderungen, so 
wichtig sie auch sind, gleich manchen anderen — so der nach dem 
eigenen Haus auf eigener Scholle — wohl ein Leitstern unseres 
Wirkens bleiben müssen, daß sie aber ein Ideal sind, das wir 
heute noch nicht zu erreichen vermögen. Daß die große schwere 
Zeit, die so mancher kürzlich noch unerreichbaren Forderung 
Gestalt verliehen hat, uns auch in dieser Hinsicht ein mächtiges 
Stück vorwärtsbringen wird, dürfen wir hoffen. 
Ein Weg, diesem großen Ziel näher zu kommen, ist die 
allgemein verpflichtende Einstellung der Frau in den Dienst 
der Öffentlichkeit, ist jene Form der Schulung» die als allgemeine 
Wehrpflicht an dem männlichen Teil der Bevölkerung ein 
tüchtiges Stück Volkserziehung geleistet hat. Wir brauchen 
eine gesetzliche Dienstpflicht der Frau zum Wohle der Nation, 
um durch tüchtige, mit den Aufgaben des Volkstums wohlver¬ 
traute Einzelwesen die völkischen Entwicklungskräfte voll 
zur Entfaltung zu bringen. Wir brauchen die gesetzliche Dienst¬ 
pflicht der Frau zum Wohle des Staates, damit durch eine 
alle Kräfte umspannende Organisation dessen Wehrfähigkeit 
erhöht und er in die Lage versetzt werde, durch eine gründliche 
Kriegsbereitschaft, das ist durch eine planmäßige Ausbildung 
und Ausnützung aller Kräfte sich einen dauernden Frieden 
zu sichern. 
Diese Siegfähigkeit tragen aber nur jene Völker, jene 
Staaten in sich, die ein Höchstmaß an sozialwirtschaftlicher 
Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit besitzen. Dieser tiefinnersten 
Friedens- und Kriegsbereitschaft — wenn es nötig ist, 
auch große Opfer zu bringen, muß jedes einsichtsvolle Volk, jede 
umsichtige Staatsleitung bereit sein!
	        
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