Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Verbot der Veräußerung von 
Malz; 
. Transportbescheinigungen: 
Beschaffung von Schwefel 
für die Hopfenkonservierung. 
Einfuhr von Spiritus aus 
dem Zollauslande. 
worden war, erschien es int Frühjahre 1916 im Hinblicke auf die infolge 
der Einschränkung des Zuckerrübenanbaues verringerte Produktion von Roh¬ 
zucker in der Betriebsperiode 1915/16 sowie im Interesse der Deckung des 
außerordentlich gestiegenen Verbrauches an Zucker notwendig, die weitere 
Verwendung von Zucker der im § 1, Z. 1, des Zllckersteuergesetzes bezeich¬ 
neten Art zur Biererzengung zu verbieten. 
Dieses Verbot erfolgte mit der 
Verordnung des Finanzministers im Einvernehmen 
mit dem Minister des Innern und dem Handels¬ 
minister vom 18. Mai 1916, R. G. Bl. Nr. 145. 
Ausgenommen von dem Verbote wurde jener Zucker, hinsichtlich dessen die 
abgabefreie Verwendung zur Biererzeugung bereits vor Kundmachung dieser 
Verordnung vom Finanzministerium bewilligt worden war. 
Um die vorhandenen Vorräte an Malz zur Gänze der Brauindustrie 
zuführen zu können, erschien es zweckmäßig, den Verkehr mit Malz einer 
wirksamen Kontrolle zu unterstellen. Zu diesem Zwecke wurde durch die 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen 
mit den beteiligten Ministern vom 11. Juni 1916, 
betreffend Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung 
von Malz, R. G. Bl. Nr. 173, 
verfügt, daß Handelsmälzereien, das sind Mälzereien, welche Malz zum Zwecke 
des Verkaufes erzeugen, das von ihnen erzeugte Malz nur durch die Malz¬ 
zentrale (Gerste- und Malzverteilungszentrale der österreichischen Malzfabriken) 
veräußern dürfen. Brauereien dürfen das von ihnen erzeugte oder sonst 
erworbene Malz nur mit Genehmigung der Brauerzentrale oder deren Unter¬ 
stellen veräußern. Gleichzeitig wurde die Versendung von Malz an Transport¬ 
bescheinigungen gebunden. Sendungen von Malz dürfen, insofern das Gewicht 
derselben 100 Kilogramm überschreitet, nur dann von Eisenbahnen und 
Dampfschiffahrtsunternehmungen angenommen werden, wenn den Fracht¬ 
dokumenten für jede Sendung eine von der Malzzentrale, beziehungsweise von 
der Brauerzentrale ausgestellte Transportbescheinignng beigegeben ist. 
Die Schwierigkeiten, die dem Hopfenexporte entgegenstehen, werden 
es notwendig machen, einen namhaften Teil der diesjährigen, sehr bedeutenden 
Hopfenernte einzulagern und durch rationelle Behandlung mit Schwefel zu 
konservieren. Die Regierung war nun auf Ersuchen der Interessenten bemüht, 
die zu diesem Zwecke erforderlichen, sehr beträchtlichen Schwefelmengen zu be¬ 
schaffen und der Produktion zur Verfügung zu stellen. Diese Bemühung war 
insofern von Erfolg begleitet, als es tatsächlich gelungen ist, die erforderlichen 
Schwefelmengen sicherzustellen. 
Spiritusindnstrie. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 97: Zweiter Teil, Seite 103.) 
Die in Österreich bestehende Spiritusknappheit hat die im November 
1915 ins Leben gerufene Spirituszentrale zum Einkäufe von ausländischem, 
insbesondere rumänischem Spiritus veranlaßt. Um bei diesen Käufen die 
preistreibende, lediglich spekulativen Zwecken dienende Konkurrenz anderer
	        
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