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Organisation der Schlacht¬
viehbeschaffung.
Kartvtz'rltrocknung.
(Denkschrift, Zweiter Teil, Seite 33.)
Der herrschende Futtermittelmangel und andrerseits die Tatsache, daß
durch Verfaulen der Kartoffeln jährlich — so auch insbesondere im ver¬
flossenen Wirtschaftsjahre — ungeheuere Wirtschaftswerte verloren gehen und
unter den obwaltenden Verhältnissen überhaupt schwer zu ersetzen sind, haben
die Regierung veranlaßt, die Frage der Kartoffeltrocknung nachdrücklich zu
verfolgen. Da jedoch für die Trocknung nicht nur Kartoffeln, sondern auch
Rüben, Grünfutter aller Art, Rübenblätter, Pülpe usw. in Betracht kommen,
wurden zwölf konlplette Universaltrocknungsapparate System Büttner auf eine
Leistungsfähigkeit von 650 Kilogramm Rohkartoffelu in einer Stunde bestellt,
die den einzelnen landwirtschaftlichen Genossenschaften in kartoffelreichen
Gegenden unter gewissen, den Fortbestand und die Prosperität der Anlagen
sichernden Bedingungen zugewiesen werden sollen. Die resultierenden Kartoffel¬
schnitzel eignen sich im gemahlenen Zustande auch zur menschlichen Ernährung.
Das gewonnene Kartoffelmehl kann mit Erfolg dem Getreidemehl zur Brot¬
erzeugung beigemischt werden.
Um eine rechtzeitige Inbetriebsetzung dieser Anlagen zu sichern, wurde
bei Bestellung der Apparate ausbedungen, daß die liefernde Firma die
Apparate derart zu liefern und rechtzeitig fertig zu montieren habe, daß am
10. Oktober 1916 mit dem Betriebe begonnen werden kann.
Versorgung der Bevölkerung mit Schlachtvieh und Fleisch.
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 35 und 41; Zweiter Teil, Seite 34.)
Die Art und Weise der Schlachtviehaufbringung für den Zivil- und
Militärbedarf hat in der Berichtsperiode zunächst keine Änderung erfahren.
Die landwirtschaftlichen Viehverwertungsorganisationen waren nach wie vor
rege an der Aufbringung des Viehbedarfes für die Armee beteiligt. Vom
Requisitionsrechte nach dem Kriegsleistungsgesetze wurde grundsätzlich nur in
Ansnahmsfällen Gebrauch gemacht.
Die großen Anforderungen, die Zivil- und Militärbedarf an die Vieh¬
bestände stellen, brachten es naturgemäß mit sich, daß sich der Beschaffung
der erforderlichen Mengen immer größere Schwierigkeiten entgegenstellten.
Dessenungeachtet durfte die Heeresversorgung nicht die geringste Beein¬
trächtigung erleiden. Andrerseits erschien es um so notwendiger, Vorsorge zu
treffen, daß bei der durch die Verhältnisse gebotenen intensiven Ausbeutung
der Bestände das Nutzvieh sowie das Material für die künftige Nachzucht
nach Möglichkeit geschont werde.
Die Regierung sah sich daher genötigt, den Gedanken einer einheit¬
lichen Regelung des Viehverkehres in Erwägung zu ziehen, wobei sie die
Schwierigkeiten nicht verkannte, die der wünschenswerten allgemeinen Regelung
mit Rücksicht auf den Umstand entgegenstehen, daß Österreich selbst zur
Deckung seines normalen Bedarfes mit der eigenen Produktion nicht das
Auslangen finden kann. Um einer allgemeinen Regelung des Viehverkehres
in Österreich, die aus diesem Grunde nur im Einvernehmen mit der unga¬
rischen Regierung durchgeführt werden kann, den Boden vorzubereiten und