Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Organisation der Schlacht¬ 
viehbeschaffung. 
Kartvtz'rltrocknung. 
(Denkschrift, Zweiter Teil, Seite 33.) 
Der herrschende Futtermittelmangel und andrerseits die Tatsache, daß 
durch Verfaulen der Kartoffeln jährlich — so auch insbesondere im ver¬ 
flossenen Wirtschaftsjahre — ungeheuere Wirtschaftswerte verloren gehen und 
unter den obwaltenden Verhältnissen überhaupt schwer zu ersetzen sind, haben 
die Regierung veranlaßt, die Frage der Kartoffeltrocknung nachdrücklich zu 
verfolgen. Da jedoch für die Trocknung nicht nur Kartoffeln, sondern auch 
Rüben, Grünfutter aller Art, Rübenblätter, Pülpe usw. in Betracht kommen, 
wurden zwölf konlplette Universaltrocknungsapparate System Büttner auf eine 
Leistungsfähigkeit von 650 Kilogramm Rohkartoffelu in einer Stunde bestellt, 
die den einzelnen landwirtschaftlichen Genossenschaften in kartoffelreichen 
Gegenden unter gewissen, den Fortbestand und die Prosperität der Anlagen 
sichernden Bedingungen zugewiesen werden sollen. Die resultierenden Kartoffel¬ 
schnitzel eignen sich im gemahlenen Zustande auch zur menschlichen Ernährung. 
Das gewonnene Kartoffelmehl kann mit Erfolg dem Getreidemehl zur Brot¬ 
erzeugung beigemischt werden. 
Um eine rechtzeitige Inbetriebsetzung dieser Anlagen zu sichern, wurde 
bei Bestellung der Apparate ausbedungen, daß die liefernde Firma die 
Apparate derart zu liefern und rechtzeitig fertig zu montieren habe, daß am 
10. Oktober 1916 mit dem Betriebe begonnen werden kann. 
Versorgung der Bevölkerung mit Schlachtvieh und Fleisch. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 35 und 41; Zweiter Teil, Seite 34.) 
Die Art und Weise der Schlachtviehaufbringung für den Zivil- und 
Militärbedarf hat in der Berichtsperiode zunächst keine Änderung erfahren. 
Die landwirtschaftlichen Viehverwertungsorganisationen waren nach wie vor 
rege an der Aufbringung des Viehbedarfes für die Armee beteiligt. Vom 
Requisitionsrechte nach dem Kriegsleistungsgesetze wurde grundsätzlich nur in 
Ansnahmsfällen Gebrauch gemacht. 
Die großen Anforderungen, die Zivil- und Militärbedarf an die Vieh¬ 
bestände stellen, brachten es naturgemäß mit sich, daß sich der Beschaffung 
der erforderlichen Mengen immer größere Schwierigkeiten entgegenstellten. 
Dessenungeachtet durfte die Heeresversorgung nicht die geringste Beein¬ 
trächtigung erleiden. Andrerseits erschien es um so notwendiger, Vorsorge zu 
treffen, daß bei der durch die Verhältnisse gebotenen intensiven Ausbeutung 
der Bestände das Nutzvieh sowie das Material für die künftige Nachzucht 
nach Möglichkeit geschont werde. 
Die Regierung sah sich daher genötigt, den Gedanken einer einheit¬ 
lichen Regelung des Viehverkehres in Erwägung zu ziehen, wobei sie die 
Schwierigkeiten nicht verkannte, die der wünschenswerten allgemeinen Regelung 
mit Rücksicht auf den Umstand entgegenstehen, daß Österreich selbst zur 
Deckung seines normalen Bedarfes mit der eigenen Produktion nicht das 
Auslangen finden kann. Um einer allgemeinen Regelung des Viehverkehres 
in Österreich, die aus diesem Grunde nur im Einvernehmen mit der unga¬ 
rischen Regierung durchgeführt werden kann, den Boden vorzubereiten und
	        
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