Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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2. Malzkeime. 
3. Biertreber. 
4. Kartoffelpülpe. 
5. Rübenschnitte. 
6. Brennereitreber. 
7. Rohzucker, 
8, Melasse und Melassefutter. 
keime resultierenden Rückstände ergeben nämlich Ölkuchen von ausgezeichneter 
Qualität. 
Der für Futterzwecke in Betracht kommende Anfall an Malzkeimen war 
ein äußerst geringer, da alle einigermaßen für die industrielle Verarbeitung 
geeigneten Malzkeime für die Herstellung von Preßhefe in Anspruch genommen 
werden mußten. Infolgedessen konnte die Futtermittelzentrale in der Zeit vom 
1. Februar 1916 bis 30. Juni 1916 nur 366 - verteilen. 
Die Produktion von Trockentrebern war auch im ersten Halbjahre 1916 
äußerst gering. Der größte Teil der zur Abliefernng an die Futtermittel- 
zentrale gelangenden Trockentrebern, nämlich 3300 q, wurde zur Verbesserung 
des Pferdemischfutters verwendet, während der Rest von 644 q in unver- 
mischtem Zustande verteilt wurde. 
In der Zeit vom 1. Februar 1916 bis 30. Juni 1916 wurden 
3300 Meterzentner trockene Kartoffelpülpe der Futtermittelzentrale abge¬ 
liefert. 
An Rübenschnitten konnte die Futtermittelzentrale im freien Verkehre 
nur 4637 Meterzentner verwerten. 
Zur Sicherstellung von Brennereitrebern wurde mit dem Preßhefe- 
verbände die Vereinbarung getroffen, daß von den Preßhefefabriken, die über 
Trockenvorrichtungen verfügen, jene Mengen von Brennereitrebern, die nicht 
schon vertragsmäßig an andere Abnehmer zu liefern waren, der Futtermittel¬ 
zentrale zur Verfügung gestellt werden. Da aber die Preßhefeerzeugung 
infolge des geringen Anfalles an Malzkeimen stark reduziert und ander¬ 
seits der größte Teil der Brennereitreber schon durch Schlüsse gebunden war, 
gelangten an die Futtermittelzentrale nur 802 q. 
Die Verteilung des für Futterzwecke zur Verfügmlg gestellten 
steuerfreien Rohzuckers wurde fortgesetzt; in der Zeit vom 1. Februar 1916 
bis 30. Juni 1916 wurden an landwirtschaftliche Betriebe und an Städte 
50.782 q abgegeben. 
Die Abnahme und Verwendung des Rohzuckers erfolgte im allge¬ 
meinen klaglos, doch find leider einzelne Fälle vorgekommen, in welchen 
Abnehmer den Rohzucker nicht zur Berfütterung im eigenen Betriebe ver¬ 
wendeten, sondern trotz der Denaturierung widerrechtlich zu Konsumzwecken 
mit Gewinn weiterveräußerten. Alle derartigen Fälle werden im Einver¬ 
nehmen mit dem Finanzministerium eingehend untersucht; gegen derartige 
eigennützige Elemente wird nicht nur mit Bestrafung durch die Finanzbehörden, 
sondern auch durch Einhebung der für den Fall widerrechtlicher Verwendung 
des Futterzuckers durch die Futtermittelzentrale festgesetzten Konventionalstrafe 
vorgegangen. Es muß ausdrücklich darauf Hingelviesen werden, daß alle mit 
der Verteilung des Rohzuckers betrauten Unterorganisationen anstandslos 
gearbeitet haben, so daß sie an den Machinationen einzelner Personen keine 
Schuld trifft. Die Menge des auf diese Weise widerrechtlich verwendeten 
Zuckers ist übrigens im Verhältnisse zur Gesamtmenge des zugewiesenen 
Rohzuckers verschwindend gering. 
Das nach dem Jänner 1916 noch für Futterzwecke verfügbare Melasse- 
quantum gelangte bis Ende Juni 1916 vollständig, teils zur Berfütterung im 
grünen Zustande, teils zur Erzeugung von Melasseftttter zur Zuweisung.
	        
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