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2. Malzkeime.
3. Biertreber.
4. Kartoffelpülpe.
5. Rübenschnitte.
6. Brennereitreber.
7. Rohzucker,
8, Melasse und Melassefutter.
keime resultierenden Rückstände ergeben nämlich Ölkuchen von ausgezeichneter
Qualität.
Der für Futterzwecke in Betracht kommende Anfall an Malzkeimen war
ein äußerst geringer, da alle einigermaßen für die industrielle Verarbeitung
geeigneten Malzkeime für die Herstellung von Preßhefe in Anspruch genommen
werden mußten. Infolgedessen konnte die Futtermittelzentrale in der Zeit vom
1. Februar 1916 bis 30. Juni 1916 nur 366 - verteilen.
Die Produktion von Trockentrebern war auch im ersten Halbjahre 1916
äußerst gering. Der größte Teil der zur Abliefernng an die Futtermittel-
zentrale gelangenden Trockentrebern, nämlich 3300 q, wurde zur Verbesserung
des Pferdemischfutters verwendet, während der Rest von 644 q in unver-
mischtem Zustande verteilt wurde.
In der Zeit vom 1. Februar 1916 bis 30. Juni 1916 wurden
3300 Meterzentner trockene Kartoffelpülpe der Futtermittelzentrale abge¬
liefert.
An Rübenschnitten konnte die Futtermittelzentrale im freien Verkehre
nur 4637 Meterzentner verwerten.
Zur Sicherstellung von Brennereitrebern wurde mit dem Preßhefe-
verbände die Vereinbarung getroffen, daß von den Preßhefefabriken, die über
Trockenvorrichtungen verfügen, jene Mengen von Brennereitrebern, die nicht
schon vertragsmäßig an andere Abnehmer zu liefern waren, der Futtermittel¬
zentrale zur Verfügung gestellt werden. Da aber die Preßhefeerzeugung
infolge des geringen Anfalles an Malzkeimen stark reduziert und ander¬
seits der größte Teil der Brennereitreber schon durch Schlüsse gebunden war,
gelangten an die Futtermittelzentrale nur 802 q.
Die Verteilung des für Futterzwecke zur Verfügmlg gestellten
steuerfreien Rohzuckers wurde fortgesetzt; in der Zeit vom 1. Februar 1916
bis 30. Juni 1916 wurden an landwirtschaftliche Betriebe und an Städte
50.782 q abgegeben.
Die Abnahme und Verwendung des Rohzuckers erfolgte im allge¬
meinen klaglos, doch find leider einzelne Fälle vorgekommen, in welchen
Abnehmer den Rohzucker nicht zur Berfütterung im eigenen Betriebe ver¬
wendeten, sondern trotz der Denaturierung widerrechtlich zu Konsumzwecken
mit Gewinn weiterveräußerten. Alle derartigen Fälle werden im Einver¬
nehmen mit dem Finanzministerium eingehend untersucht; gegen derartige
eigennützige Elemente wird nicht nur mit Bestrafung durch die Finanzbehörden,
sondern auch durch Einhebung der für den Fall widerrechtlicher Verwendung
des Futterzuckers durch die Futtermittelzentrale festgesetzten Konventionalstrafe
vorgegangen. Es muß ausdrücklich darauf Hingelviesen werden, daß alle mit
der Verteilung des Rohzuckers betrauten Unterorganisationen anstandslos
gearbeitet haben, so daß sie an den Machinationen einzelner Personen keine
Schuld trifft. Die Menge des auf diese Weise widerrechtlich verwendeten
Zuckers ist übrigens im Verhältnisse zur Gesamtmenge des zugewiesenen
Rohzuckers verschwindend gering.
Das nach dem Jänner 1916 noch für Futterzwecke verfügbare Melasse-
quantum gelangte bis Ende Juni 1916 vollständig, teils zur Berfütterung im
grünen Zustande, teils zur Erzeugung von Melasseftttter zur Zuweisung.