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Staatliche Förderung des
Viehzuchtbetriebes.
Bergung der Viehbestände
aus den bedrohten Grenz¬
gebieten.
Vermehrung der Kleinvieh¬
zucht.
a) Schweinezucht und
Schweinemast.
b) Schafzucht und Woll-
gewinnung.
Die Regierung war auch bedacht, daß bei Aufbringung der an die
Heeresverwaltung zu liefernden Rauhfuttermengen der notwendige Bedarf
der Viehzucht berücksichtigt werde und hat in dieser Hinsicht bei der Heeres¬
verwaltung, soweit es die militärischen Interessen gestatteten, tunlichstes
Entgegenkommen gefunden.
Die allerdings verringerten Mittel, welche von Staats wegen zur
Förderung des Viehzuchtbetriebes zur Verfügung gestellt werden konnten,
wurden auch in der Berichtsperiode vorwiegend der Beschaffung und Er¬
haltung von Zuchttieren gewidmet. Mit Rücksicht auf die gebotene Spar¬
samkeit mit dem vorhandenen Zuchtmaterial sowie im Interesse der möglichsten
Schonung der Subventionsmittel muß auf eine längere Zuchtverwendung
guter Subventionstiere gedrungen werden. Es wurden daher die landwirt¬
schaftlichen Hauptkorporationen aufgefordert, die Halter männlicher Zuchttiere
zu veranlassen, die Subventionstiere über die reversmäßige Pflichtzeit zu
halten, und ihnen für die Weiterhaltung angemessene Prämien zu gewähren, die
erst nach Ablauf des weiteren Haltungsjahres dann zur Auszahlung gelangen,
wenn die Erhebungen der Tierzuchtfachorgane hinsichtlich der Haltung und
Zuchtverwendung solcher Tiere ein befriedigendes Resultat ergeben haben.
Diese Maßnahme hat allgemein die Zustimmung der landwirtschaftlichen
Hauptkorporationen gefunden und es kann mit Befriedigung konstatiert
werden, daß ihr auch von den Züchterorganisationen und Einzelzüchtern
volles Verständnis entgegengebracht wurde. Die Regierung hat auch nicht
ermangelt, den landwirtschaftlichen Hauptkorporationen nahezulegen, mit den
Züchtern und Züchterorganisationen in unausgesetzter Fühlung zu bleiben
und diese durch ihre Fachorgane hu Wirtschafts - und Zuchtbetriebe mit Rat
und Tat zu unterstützen.
Die staatlichen Subventionsmittel mußten auch zur Deckung der
Kosten der Bergung der Viehbestände ans den gefährdeten Grenzgebieten,
welche Bergung insbesondere in Kärnten in zufriedenstellender Weise gelungen
ist, herangezogen werden. In der weiteren Verfolgung dieser Aktion mußte
auch dafür Sorge getragen werden, daß für das geborgene Vieh Weide¬
gelegenheit während der diesjährigen Sömmerung beschafft werde. Die Re¬
gierung hat dies insofern durch Zuwendung finanzieller Mittel unterstützt,
als sie einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, aus dem der Weidezins für
jene bedürftigen Besitzer gezahlt wurde, die in normalen Zeiten über eigene
Alpen verfügten, diese aber gegenwärtig nicht benutzen können.
Die Regierung hat auch in der Berichtsperiode auf möglichste Ver-
mehrung der Schweinehaltung und Schweinemast im Interesse der Appro-
visionierung das größte Gewicht gelegt und Borsorge getroffen, daß der
Bezug der hierzu erforderlichen Futtermittel durch die Futtermittelzentrale
nach Möglichkeit gesichert werde.
Der Vermehrung und dem möglichst rationellen Betrieb der Schafzucht
kommt im Interesse der Wollgewinnung erhöhte Bedeutung zu. Es mußte
daher Vorsorge getroffen werden, daß die Schafschur den möglichsten Ertrag
an zur Militärtucherzeugung geeigneter Wolle sichere. Um zu vermeiden, daß
die Schafschur aus Gewinninteresse des Unternehmers zu häufig oder zur
Unzeit vorgenommen werde, wurde mit der