Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Verordnung des Handelöministers im Einvernehmen mit den Ministern für öffentliche Arbeiten 
und für Landesverteidigung und im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 23. Juni 1916, 
betreffend den Verkauf von Erzeuguugsabfällen aus der Lederverarbeitung, R. G. Bl. Nr. 193. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, Minister für 
öffentliche Arbeiten und Minister für Landesverteidigung vom 23. Juni 1916, betreffend ben Verkehr 
in Riudshäuten, Roßhäuten und Kalbfellen, R. G. Bl. Nr. 194. 
Verordnung des Justizmiuisters im Einvernehmen mit dem Minister des Innern vom 24. Juni 1916 
über die Generalvormundschaft, R. G. Bl. Nr. 195. 
Verordnung des Ministers des Innern vom 25. Juni 1916, betreffend die Regelung des Ver¬ 
brauches von Getreide und Mahlprodukten, R. G. Bl. Nr. 196. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Eisenbahnminister und dein Finanz¬ 
minister vom 26. Juni 1916, betreffend Regelung des Ausfuhrverkehres nach Rumänien, R. G. Bl. 
Nr. 197. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 26. Juni 
1916, betreffend Aufhebung der Ministerialverordnung vom 4. Jänner 1916, R. G. Bl. Nr. 7, und 
Beschlagnahme der Leinsamenvorräte, R. G. Bl. Nr. 198. 
Kaiserliche Verordnung vom 28. Juni 1916 über die Führung des Staatshaushaltes vom 1. Juli 
bis 31. Dezember 1916, R. G. Bl. Nr. 200.
	        
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