Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten 
Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium von: 13. Juni 1916, betreffend die 
Festsetzung vonIBergütnngssätzen für Blei, Zinn, Zinnlegierungen nitb Gegenstände aus Blei und Zinn, 
R. G. Bl. Nr. 175. 
Kaiserliche Verordnung vom 11. Juni 19.16, betreffend die Regelung des Verkehres mit Getreide, 
Mehl und Hülsenfrüchten, R. G. Bl. Nr. 176. 
Verordnung des Handelsministers int Einvernehmen mit dem Minister für Landesverteidigung und 
im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 9. Juni 1916, betreffend die Erzeugung von Maschinen- 
riemenleder und die Verwendung und Abgabe von Maschinenriemenleder und Maschinenriemen, R. G. Bl. 
Nr. 177. 
Kundmachung des Ministers des Innern vom 14. Juni 1916 über die Abänderung der Grenzen 
der weiteren Kriegsgebiete, R. G. Bl. Nr. 179. 
Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. Juni 1916, betreffend die vierte Abänderung der 
H. Ausgabe der Arzneitaxe zu der österreichischen Pharmakopoe Ed. VIII. für begünstigte Parteien 
(Krankenkassentaxe), R. G. Bl. Nr. 180. 
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligter: 
Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerinm vom 16. Juni 1916, betreffend die 
Ablieferung von Metallgeräten, R. G. Bl. Nr. 181. 
Verordnung des Ministerimns für Landesverteidigung int Einvernehmen mit den beteiligten 
Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsrninisterium vom 16. Juni 1916, betreffend die 
Ablieferung von Zinngeräten, R. G. Bl. Nr. 182. 
Kaiserliche Verordnung vom 16. Juni 1916 über den Aufschub und die Unterbrechung des 
Vollzuges von Freiheitsstrafen, R. G. Bl. Nr. 183. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Eisenbahnminister, Ackerbauminister 
Minister für Landesverteidigung und im Einverständnisse mit dem Kriegsminister von: 16. Juni 1916, 
betreffend die Regelung des Verkehres in Rohharz und Harzprodukten, R. G. Bl. Nr. 184. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den: Finanzminister, Ackerbauminister 
und Minister für Landesverteidigung und im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 16. Juni 1916, 
betreffend die Festsetzung von Höchstpreisen für Harz und Harzprodukte, R. G. Bl. Nr. 185. 
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern vom 
18. Juni 1916, betreffend die Regelung des Verkehres mit Kaffee, N. G. Bl. Nr. 186. 
Verordnung des Finanzministeriums vom 17. Juni 1916, betreffend die Abschreibungen und das 
Verfahren bei Veranlagung direkter Steuern sowie die Einhebung von Abgaben in den politischen 
Bezirken Capodistria, Lussin, Mitterbnrg, Parenzo, Veglia und Bolosca-Abbazia der Markgrafschaft 
Istrien, R. G. Bl. Nr. 188. 
Verordnung des Finanz-, Justiz- und des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten 
Rechnungshöfe vom 3. Juni 1916, betreffend den Vollzug von Auszahlungen der Zinsen der auf 
bestimmte Namen lautenden (vinkulierten) Schuldverschreibungen der 4. österreichischen Kriegsanleihe 
durch die Postsparkasse, R. G. Bl. Nr. 189. 
Kaiserliche Verordnung vom 23. Juni 1916, betreffeud die im Budgetjahre 1915/16 aus dem 
staatlichen Meliorationsfonde zur Verwendung gelangenden Unterstützungen, R. G. Bl. Nr. 191. 
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den Ministern für öffentliche Arbeiten 
und für Landesverteidigung und im Einverständnisse mit dem Kriegsminister vom 23. Juni 1916, 
betreffend den Vorbehalt von Leder bestimmter Gattungen für Militärbedarf, R. G. Bl. Nr. 192.
	        
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