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Liebesgaben ans dem
neutralen Auslande für die
notleidende Zivilbevölkerung
in den vom k. u. k. Heere
besetzten Gebieten des feind¬
lichen Auslandes.
Für Liebesgabensendnngen, die von nachstehenden Komitees
des neutralen Auslandes:
Hilfskomitee des amerikanischen Roten Kreuzes (American
red cross relief committee)
Comite siiisse du secours aux Serbes (Schweizerisches
Hilfskomitee für Serbien),
General-Hilfskomitee für die Kriegsnotleidenden in Polen
in Vevey (Schweiz),
Komitee der Frau Professor Dobrzycka in Freiburg
(Schweiz),
Komitee für Polen des Professors van Wejk in Hartem
(Holland),
Rockefeller-Komitee in Nordamerika,
für die notleidende Zivilbevölkerung in den vom k. u. k. Heere
besetzten Gebieten des feindlichen Auslandes gespendet werden,
gewähren die k. k. österreichischen Staatsbahnen und die in
ihrem Betriebe stehenden normal- und schmalspurigen Lokal-
bahnen, die königlich ungarischen Staatseisenbahuen, die k. u. k..
Heeresbahnen, die bosnisch-hercegovinischen Landesbahnen und
die Militärbahn Banjaluka—Doberljin, die k. k. priv. Süd-
bahngesellschaft (österreichische unb ungarische Linien) und die
k. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn (österreichische und
ungarische Linien) die Frachtsätze des Militärtarifes, wenn diese
Sendungen auf den Frachtbriefen als „Liebesgaben für die
notleidende Zivilbevölkerung in " bezeichnet und
all ein k. u. k. Militär-Generalgouvernement oder an ein
k. u. k. Kreiskommando adressiert sind.
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Gegenstände der vom
Kriegshilfsbureau des k. u. k.
Ministeriums des Innern ins
Leben gerufenen „Wander¬
ausstellung für Säuglings¬
kunde".
Für die nebenbezeichneten Sendungen wird gegen vor¬
herige Anmeldung auf den k. k. österreichischen Staatsbahnen
die Frachtfreiheit gewährt.