Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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bedürftigen festgelegt und werden nunmehr derartige Gesuche von den 
Landeskriegshilfsbüros oder den Konsulaten direkt dem Kriegshilfsbüro des 
Ministeriums des Innern zur entsprechenden Erledigung übermittelt. 
Um die der Hinterbliebenenfürsorge zugeflossenen Mittel für jenen 
Zeitpunkt zur Gänze zu bewahren, in welchem die Unterhaltsbeiträge für 
die Hinterbliebenen, die auf Grund kaiserlicher Ermächtigung vom 12. Juni 
1915, R. G. Bl. Nr. 161, über das im Gesetze vorgesehene Ausmaß von 
6 Monaten nach dem Tode des Ernährers bis 6 Monate nach Eintritt der 
Demobilisierung weiter bezahlt werden, hat das Kriegshilfsbüro die Ver¬ 
pflichtung übernommen, die Hinterbliebenen in gleicher Weise wie die übrigen 
Angehörigen der Einberufenen zu unterstützen, falls eine Unterstützung sich 
über den Nahmen des Unterhaltsbeitrages hinaus als notwendig erweist, und 
hat diesbezügliche Weisungen den Landeskriegshilfsbüros erteilt. Die Fürsorge 
für diese Hinterbliebenen wurde vielfach unter Mitwirkung der bestehenden 
Landesorganisationen für Jugendfürsorge eingerichtet, welchen seitens der 
Landeskriegshilfsbüros die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. 
Gleichzeitig widmete das Kriegshilfsbüro dem Ausbau der künftigen Hinter¬ 
bliebenenfürsorge im engen Anschluß an die allgemeine Jugendfürsorge 
besondere Aufmerksamkeit und es haben die in der Berichtsperiode mit dem 
k. k. österreichischen Militärwitwen- und -Waisenfonds und den Landes¬ 
organisationen für Jugendfürsorge geführten Verhandlungen Resultate gezeitigt, 
welche in der nächsten Berichtsperiode erst zum Ausdrucke kommen werden, 
die befriedigende Organisierung der Hinterbliebenenfürsorge für die Zukunft 
jedoch angebahnt haben. 
Besonderen Umfang hatte die Tätigkeit des Kriegshilfsbüros aus dem 
Gebiete der Jugendfürsorge. Die allseits beklagte und aus vielen Anzeichen, 
vor allem der wachsenden Zahl der Strafgerichtsverhandlungen gegen 
Jugendliche zutage tretende, in den Kriegsverhältnissen begründete Zunahme 
der Verwahrlosung unserer Jugend ließ ein tatkräftiges Eingreifen der 
politischen Verwaltung dringend geboten erscheinen. Das Kriegshilfsbüro 
leitete seine Aktion auf diesem Gebiete mit einer Geldbeschaffung für diesen 
Zweck ein, zu welcher die in der ersten Woche Mai in ganz Österreich 
abgehaltene „Rote-Kreuz-Woche" den Anlaß bot. Dem Entgege.nkommen der 
Bundesleitung vom Roten Kreuz und aller Landesvereine dieser Gesellschaft 
war es zu danken, daß ein Drittel des Ertrages dieser Veranstaltung, deren 
Organisation großenteils dem Kriegshilfsbüro oblag und zu deren Förderung 
es die werktätige Hilfe der politischen Landesstellen, der Bezirkshauptmann¬ 
schaften und Gemeinden aller Länder erbat und erzielte, der Anregung des 
Kriegshilfsbüros entsprechend der Jugendfürsorge gewidmet werden konnte. 
Der Gesamtertrag der „Roten-Kreuz-Woche" beträgt 6,165.919 K und 
verteilt sich folgendermaßen auf die verschiedenen Kronländer: Niederösterreich 
646.323 K, Oberösterreich 442.597 K, Salzburg 56.829 K, Steiermark 
329.260 K, Tirol 233.505 K, Vorarlberg 22.704 K, Kärnten 182.404 K, 
Kram 226.986 K, Küstenland 189.811 K, Dalmatien 106.396 K, Böhmen 
l, 366.143 K, Mähren 917.562 K, Schlesien 294.195 K, Galizien 
1,151.205 L. 
Die Abrechnung für die Bukowina ist infolge der kriegerischen Ereignisse 
noch nicht erfolgt, doch erliegen 335.000 K bei der Landesregierung dieses
	        
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