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Arzneiversorgung von Ver¬
wundeten- und Kranken¬
stationen.
Aufrechterhaltung des
Apothekenbetriebes.
schweren Blutungen, frischen Vergiftungen und akuten Darmkrankheiten gerade
jetzt öfter gebraucht werden, jederzeit zur Verfügung der Ärzte bereit stehen.
Endlich wurden die Unterbehörden auf verschiedene Versuche, minderwertige
Gebrauchsartikel, wie namentlich Seife, unter dem Anschein vollwertiger
Ware in den Verkehr zu bringen, aufmerksam gemacht und durch Warnung
der Bevölkerung dem unlauteren Treiben entgegengewirkt.
Der mißbräuchlichen Verwendung stark wirkender Arzneizubereitungen
wurde neuerdings durch die Bindung der Abgabe arzneilicher Zubereitungen
aus Canthariden an die ärztliche Verschreibung mit der
Verordnung des Ministeriums des Innern vom 11. Fe¬
bruar 1916, betreffend Änderungen in der Österreichi¬
schen Pharmakopöe, Ed. VIII, R. G. Bl. Nr. 42,
Einhalt geboten.
Die Versorgung der Verwundeten- und Krankenstationen und der vom
Ministerium des Innern betriebenen Kriegsspitäler mit Arzneimitteln, Des¬
infektionsmitteln und Heilbehelfen (Verbandstoffen) wurde durchgehends
zentralisiert und erfolgte vom Departement für Sanitätsangelegenheiten im
Ministerium des Innern. Durch rechtzeitige Beschaffung größerer Vorräte
konnten Stockungen in der Arzueiversorgung vermieden, im Haushalte der
Anstalten Preisschwankungen auf dem Markte ausgeglichen und die allgemeinen
Preissteigerungen beim Bezüge des Anstaltsbedarfes stark gemildert werden.
Mit Erfolg wurden für diese Anstalten größere Mengen Kautschukheftpflaster
und wichtige Arzneimittel, wie Borsäure n. dgl., aus dem Auslande beschafft.
Die Versorgung dieser Anstalten mit Arzneien und Desinfektions¬
mitteln, die selbst oder deren Ansgangsmaterialien für die Bolksernährung
von Bedeutung sind, geschah strenge nach den aufgestellten Spargrund¬
ätzen. So wurde die Verwendung von Fetten auf ein Mindestmaß ein¬
geschränkt, Schweineschmalz ganz ausgeschaltet, Olivenöl nur zur Bereitnng
von Jnjektionslösungen freigegeben. Zur Desinfektion von Räumen und
Gegenständen wurde an Stelle von Kresolseifen die Benützung von roher
Karbolsäure veranlaßt.
Die Zufuhr der Arzneien und Desinfektionsmittel an die einzelnen
Anstalten geschah in Waggonladungen unter fachmännischer Begleitung. Die
rascheste Beförderung solcher Sendungen mit Personenzügen wurde ermöglicht.
Für die Dispensieranstalten der Verwundeten- und Krankenstationen
wurden nähere Vorschriften hinsichtlich der Vorratserhebung, Vorrats-
ergünzung, Verbrauchsregelung und Verbrauchskontrolle erlassen; hiebei wurde
auch darauf Einfluß genommen, daß zur Vermeidung der Verwendung kost¬
spieliger und schwer erhältlicher Mittel, die durch andere ersetzt werden
können, ferner zur Vereinfachung der Dispensation in jeder Verwundeten-
nnd Krankenstation von den leitenden Ärzten bestimmte einheitliche Rezept-
formeln (Formulae hospitales) festgesetzt wurden, von denen bei der Ver¬
schreibung nur ausnahmsweise abgegangen werden darf. Ähnliche Ma߬
ahmen hinsichtlich der „Formulae hospit ales“ wurden auch in den Wiener
k. k. Krankenanstalten mit gutem Erfolge durchgeführt.
Die vermehrte Heranziehung des Apothekenpersonals zur militärischen
Dienstleistung hat weitere Maßnahmen zur Erleichterung des Apotheken -