Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Sparsamkeit mit Arznei¬ 
mitteln, Verwendung von 
Ersatzmitteln. 
und Krankenanstalten unter gewissen Voraussetzungen und unter Aufsicht durch 
das Departement für Sanitätsangelegenheiten im Ministerium des Innern 
ermöglicht, dringend benötigte Apparate und Behelfe aus Deutschland zu 
erhalten. 
Um die Preisbildung auf dem Arzneigroßmarkte zu überwachen und 
Preistreibereien zu verhindern, zu denen die Einführung der deutschen 
Mindestpreise und die dadurch hervorgerufenen unklaren Verhältnisse auf dem 
inländischen Arzneimarkte vielfach Gelegenheit boten, wurden bei den nam¬ 
haften inländischen Großdrogisten eingehende Erhebungen durchgeführt; hiebei 
wurden die Gebarung in: Betriebe und vor allem die Preisbemesfung für 
die wichtigsten Arzneiwaren unter Zuziehung von Sachverständigen an der 
Hand der Geschäftsbücher und der im Departement für Sanitätsangelenheiten 
im Ministerium des Innern geführten Aufzeichnungen (über den Arzneibezug 
aller Firmen aus Deutschland) nachgeprüft und auf Grund dieser Erhebungen 
die erforderlichen Verfügungell getroffen. 
Die arzneiliche Verwendung von Stoffen und Präparaten, die, wie 
Fette und Stärkearten, zur Approvisionierung oder zur Herstellung wichtiger 
Kriegsbedarfsartikel benötigt werden, wurde auf das notwendigste Mindest- 
uraß eingeschränkt. In diesem Sinne wurde ein Merkblatt für Ärzte und 
Apotheker über „Sparsamkeit mit Arzneimitteln und Heilbehelfen" verfaßt und 
zur Verteilung gebracht. Im Merkblatte wurden auch jene Mittel angegeben, 
die als Ersatz für die wegfallenden Stoffe in Betracht kommen. 
Im Anschlüsse an die mit der Ministerialverordnung vom 25. Mai 1916, 
R. G. Bl. Nr. 155, verfügte Regelung der Verwendung und Verarbeitung 
von Fetten wurde vorgesorgt, daß bei der Verwendung von Fetten zu pharma¬ 
zeutischen Zwecken jeder imnütze Verbrauch tierischer oder pflanzlicher Fette in 
den Apotheken vermieden werde; insbesondere mußte jede Verwendung von 
Schweineschmalz selbst bei allfälliger ärztlicher Verschreibung entfallen. 
Die Zuteilung der für die Arzneibereitung erforderlichen Fettstoffe an 
die Apotheker erfolgt durch den Kriegsverband der Öl- und Fettindustrie auf 
Grund der von der Standesvertretung der Apotheker beizubringenden Bedarfs¬ 
nachweisungen. Die Zuteilung von Fetten an gewerbliche Betriebe, die sich 
mit der Erzeugung pharmazeutischer oder kosmetischer Zubereitungen befassen, 
findet durch den genannten Verband nach Begutachtung im Departement für 
Sanitätsangelegenheiten im Ministerium des Innern statt. 
Grundsätzlich werden Fettstoffe, die für Ernährungszwecke verwendbar 
sind, nur in beschränktem Maße den Apothekern zur Rezeptur freigegeben, 
während die Verarbeitung zu entbehrlichen Arzneispezialitäten, Salben, Pasten 
und kosmetischen Zubereitungen nicht zugelassen wurde. 
Dem Anbau und der Gewinnung von Arzneipflanzen, namentlich 
ölhaltiger Pflanzen, wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Zur Streckung 
der Vorräte an Verbandstoffen aus Baumwolle (Hydrophilgaze und Watte) 
wurde den Ärzten und Spitälern die Anschaffung und Verwendung von 
besonderen Kompressen empfohlen, die aus Zellstoff, Neffelfasern oder sonstigem 
Watteersatz (mit wenig- gewebtem Stoffe) hergestellt sind. Ferner wurde 
die Anordnung getroffen, daß in jeder Apotheke sterile Kochsalzlösungen in 
gebrauchsfertigem Zustande vorrätig zu halten sind, damit diese Lösungen 
die für Eingießungen in die Blutbahn als lebenerhaltendes Mittel bei
	        
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