Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Zivilkrankenanstalten. 
Irrenanstalten. 
Krankenpflege)' chulen. 
Bei der Approvisionierung der Verwundeten- und Krankenstaüonen, 
von denen jede einen Belag von 2.000 bis zu 10.000 Betten hatte, ergaben 
sich keinerlei wesentliche Schwierigkeiten. Der Grundsatz der Kücheneigenregie 
hat sich bewährt, ebenso die Einrichtung von Schweinemästereien. Die Ab¬ 
neigung vieler Spitalsverwaltungen und Spitalspfleglinge gegen die erfolgte 
Einführung der Verwendung von Seefischen statt des Rindfleisches an 
zwei Tagen der Woche wurde durch genaue Handhabung der Vorschriften 
über entsprechende Vorbehandlung und Zubereitung der Seefische überwunden. 
Besondere Aufmerksamkeit wurde aus wirtschaftlichen und hygienischen Rück¬ 
sichten der Ausgestaltung der Gemüse-, Rasen- und Gartenanlagen zugewendet; 
in vielen Spitälern konnte der größte Teil des Gemüsebedarfes aus den 
eigenen Anlagen, bei deren Bewirtschaftung auch Leichtkranke mitwirkten, 
gedeckt werden. 
In den ersten Kriegsmonaten wurden zahlreiche Betten in den Zivil¬ 
krankenanstalten, deren Belagraum schon im Frieden nur knapp hingereicht 
hatte, für die Unterbringung verwundeter und kranker Militärpersonen ver¬ 
wendet. Der Eifer, möglichst viele Räume für die Aufnahme Verwundeter 
zur Verfügung zu stellen, hielt auch später an, als die Gesamtbettenzahl der 
Militärsanitätsanstalten durch Errichtung großer Barackenspitäler hinreichend 
erhöht worden war. Die staatliche Sanitätsverwaltung nahm daher in wieder¬ 
holten Fällen Anlaß, im Einvernehmen mit dem Kriegsministerium darauf 
hinzuwirken, daß der Militärbelag in bestimmten Zivilkrankenanstalten in 
einem auch den Interessen der Zivilbevölkerung Rechnung tragenden Maße 
eingeschränkt werde. 
Die allgemeine Erhöhung des Betriebsaufwandes der Krankenanstalten, 
die durch die Teuerung aller Lebensmittel, dann durch die Steigerung der 
Preise für ärztliche Instrumente, Krankenpflegeartikel, Heilmittel und sonstige 
Betriebserfordernisse verursacht wurde, konnte nur durch Erhöhung der Ber- 
pflegsgebühren ausgeglichen werden; die Festsetzung der höheren Verpflegs- 
gebühren erfolgte verhältnismäßig langsam. Vom Kriegsministerium wurde 
die tägliche Höchstvergütung an öffentliche Krankenanstalten mit 3 K 50 li 
für jede MannschaftsPerson, 4 K für jeden Gagisten bestimmt. Es wurde 
auch eine Regelung der Beerdigungsgebühren für in Zivilspitälern verstorbene 
Mannschaftspersonen vorgenommen. 
Hinsichtlich der Unterbringung Geisteskranker waren wiederholt besondere 
Maßnahmen notwendig, da die Erweiterung von Unterkünften für Irre schon 
wegen der Notwendigkeit von Einrichtungen für die Sicherheit der Pfleglinge 
erhöhte Schwierigkeiten bereitete. Zu derartigen Maßnahmen gab namentlich 
die Unterbringung der Pfleglinge einzelner geräumter Irrenanstalten sowie 
die Abgabe von geisteskranken Militärpersonen an Irrenanstalten Anlaß. 
Auch die Aufrechterhaltung des Pflegedienstes in Irrenanstalten wurde 
schwieriger, da dieser Dienst im Frieden zum großen Teile von Männern im 
landsturmpflichtigen Alter versehen wurde. 
Der Unterricht an den Krankenpflegeschulen in Wien, Prag und Triest, 
die auf Grund der Ministerialverordnung vom 25. Juni 1914, R. G. Bl. 
Nr. 139, betreffend die berufsmäßige Krankenpflege, zur planmäßigen Aus¬ 
bildung im Krankenpflegeberufe auf wissenschaftlicher Grundlage errichtet worden 
sind, wurde während des Krieges nicht unterbrochen, obwohl die Fortführung
	        
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