Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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zugleich die Bekämpfung des Alkoholismus unterstützten. Hervorzuheben 
wären die Regelung und Einschränkung des Verkehres mit Spiritus, die 
Erhöhung des Branntweinsteuerzuschlages, die Einschränkung der Biererzeugung, 
das Verbot der Verwendung von Zucker zur Biererzeugung und Wein¬ 
erzeugung, Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung von Malz usw. 
Bekämpfung der Verwahr- Dem wichtigen Schutze der heranwachsenden Jugend vor den Gefahren 
losung (Alkoholismus) der des Alkoholgenusses dienen auch die in den meisten Verwaltungsgebieten 
Jugeird. herausgegebenen Verordnungen wegen Hintanhaltung der Verwahrlosung der 
Jugend. 
Entmündigung. Eine erhebliche Förderung findet die Bekärnpfung des Alkoholmi߬ 
brauches desgleichen dadurch, daß in der neuen Entmündigungsordnung 
(Kaiserliche Verordnung vom 28. Juni 1916, R. G. Bl. Nr. 207, über 
die Entmündigung) auch auf die Entmündigung wegen Trunksucht Bedacht 
genommen wurde. Auch sonst bildet die nunmehrige Regelung des Ent¬ 
mündigungswesens — abgesehen von ihrer in anderem Zusammenhange 
gewürdigten Bedeutung*) — einen außerordentlich wichtigen Fortschritt auf 
dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege. Mit der Entmündigungs¬ 
ordnung ist auch die Einleitung zu der erforderlichen Regelung der Fürsorge 
für Geisteskranke gegeben. 
Aufrechterhaltung des Sanitätsdienstes. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 284; Zweiter Teil, Seite 232.) 
Den im Kriege ‘ bedeutend erhöhten Anforderungen der öffentlichen 
Sanitätspflege konnte trotz Einberufung der meisten Ärzte zum Militärdienste 
auch im ersten Halbjahre 1916 Rechnung getragen werden. Zum Teil wurde 
eine Entlastung zeitweise darin gesunden, daß im Kriegsgebiete Militärärzte 
und im Hinterlande Ärzte oder Amtsärzte, die den Bereich der operierenden 
Armee verlassen mußten, im öffentlichen Gesundheitsdienste mitwirkten. Fast 
jedem landesfürstlichen Amtsärzte oblag nebst der gesteigerten Dienstleistung 
im Amtsbezirke die Vertretung in anderen Amtsbezirken. Im Hinblick auf 
die besonderen Aufgaben, die sich aus der Epidemiebekämpfung, aus der 
sanitären Flüchtlingsfürsorge, aus der Überwachung der zu Arbeitsleistungen 
außerhalb der Lager verwendeten Kriegsgefangenen u. dgl. ergaben, mußte 
häufig die Bestellung von Epidemieärzten usw., dann die Heranziehung von Stu¬ 
denten der Medizin zur Verrichtung ärztlicher Hilfsdienste — so auch bei Durch¬ 
führung der Impfungen — veranlaßt werden. Die Einteilung der zumeist nur 
in geringer Zahl verfügbaren (männlichen und weiblichen) Ärzte und Hörer 
der Medizin für die genannten Zwecke sowie für den ärztlichen Dienst in den 
Sammelniederlassungen der Kriegsflüchtlinge stieß oft auf nicht unerhebliche 
Schwierigkeiten. Weit mehr als in Friedenszeiten mußte ferner die Mit¬ 
wirkung der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze (zumal wegen 
Überlassung von Baracken, Desinfektionsapparaten u. dgl.), ferner die 
Bestellung eigener Sanitäts-, Desinfektions- oder Jmpfkolonnen in Betracht 
kommen. 
Auch bei der Abwicklung des bakteriologischen Untersuchungsdienstes 
in den öffentlichen (staatlichen oder staatlich subventionierten) bakteriologische 
*) Siehe oben, Seite 149 ff.
	        
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