Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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sichtigung der Prostituierten, auf Hintanhaltung der geheimen Prostitution, 
auf Abwehr der Trunksucht, vor allem aber auf die Obsorge für ärztliche 
Untersuchung und Behandlung bei geschlechtlichen Erkrankungen das Haupt¬ 
gewicht gelegt. Die Anordnung, daß Geschlechtskranke hinsichtlich der Spitals¬ 
aufnahme als unabweisbar anzusehen ftnb und die Spitalsbehandlung — 
unter allen Umständen bei geschlechtskranken Prostituierten — auf die Dauer 
der Ansteckungsfähigkeit ausgedehnt werden soll, wurde neuerlich eingeschärft. 
Die begonnene Aktion wegen Erweiterung der bestehenden Spitals¬ 
abteilungen für geschlechtskrauke Frauen und wegen Errichtung von Anstalten 
für Unterbringung, Heilung und Beschäftigung geschlechtskranker Prostituierter 
im Anschlüsse an derartige Spitalsabteiluugen wurde fortgesetzt und für die 
Errichtung von eigenen Fürsorgestellen für unentgeltliche Behandlung von 
Geschlechtskranken nachdrücklich eingetreten. In fast allen Kronländern wurde 
auf Veranlassung der Regierung oder der militärischen Oberbehörden an die 
Erlassung eines Prostitutionsregulativs und an die Herausgabe von Be¬ 
lehrungen und Merkblättern zur Verhütung der Weiterverbreitung der 
Geschlechtskrankheiten geschritten. 
Besonderes Augenmerk mußte in Wahrung der militärischen Interessen 
und des Schutzes der Zivilbevölkerung der Entlassung dienstuntauglicher 
geschlechtskranker Heeresangehöriger, ihrer weiteren fachgemäßen Behandlung 
und der Verhinderung einer Übertragung der Krankheit auf die Zivilbevölke¬ 
rung zugewendet werden. Diesem Zwecke dienten Verfügungen über die 
Evidenzhaltung, sorgfältige Untersuchung und Behandlung der Kranken sowie 
über die Belehrung, zumal in bezug auf die Tragweite und Verantwortlich¬ 
keit bei fahrlässiger oder bewußter Übertragung von Geschlechtskrankheiten. 
Durch spezielle Verfügungen wurde auf die Bekämpfung der Geschlechts¬ 
krankheiten beim Krankenpflegepersonal der Verwundeten- und Kranken¬ 
stationen und der Kriegsspitäler Bedacht genommen. 
Behufs Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wurde weiter verfügt, 
daß W Arbeiterschaft in allen Bergwerken und staatlichen Montanwerken 
ärztlich überwacht, über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten belehrt und 
beim Vorkommen solcher Krankheiten der Behandlung zugeführt werde. In 
der ersten Beziehung wurde — außer einer periodischen ärztlichen Kontrolle 
— die ärztliche Untersuchung der vom Felde zurückkehrenden und vom Militär 
beurlaubten Bergarbeiter vor deren Wiederaufnahme angeordnet. Zur Belehrung 
der Arbeiter über die Gefahren und die Verhütung der Geschlechtskrankheiten 
wurden populäre Merkblätter verteilt und volkstümliche Vorträge eingeführt. 
Die Abhaltung dieser Vorträge wurde den Ärzten der staatlichen Montan¬ 
werke zur Pflicht gemacht. Für den Fall des Vorkommens von Geschlechts¬ 
krankheiten unter den Arbeitern wurde zur Hintanhaltung der weiteren Aus¬ 
breitung die Spitalsbehandlung der Kranken angeordnet und für den Fall 
eines gehäuften Auftretens dieser Krankheiten die Aktivierung von Fürsorge¬ 
stellen in Aussicht gestellt. 
Bekämpfung der Trunksucht. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 282; Zweiter Teil, Seite 231.) 
Durch die Obsorge für an Menge und Beschaffenheit ausreichende 
Lebensmittel und die sonstigen Bedarfsartikel ergaben sich Verfügungen, die
	        
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