Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Wutkrankheit. 
Malaria. 
durch den zumeist plötzlichen Abtransport und die Ansammlung so großer 
Menschenmassen in Konzentrationslagern gegeben sind. Auf Grund der 
gewonnenen Erfahrungen wurde daher vom Standpunkte der öffentlichen 
Gesundheitspflege womöglich der zerstreuten Unterbringung der Kriegsflücht¬ 
linge in einzelnen Gemeinden statt in Konzentrationslagern der Vorzug 
gegeben. 
Die wesentliche Zunahme der Wntkrankheit seit Kriegsbeginn gab zu 
besonderen Maßregeln Anlaß. Nachdem neuerdings die erforderlichen veterinär- 
polizeilichen Vorschriften wegen Bekämpfung der Hundswut herausgegeben 
worden waren, ergingen an die Behörden eingehende Weisungen, die sich 
vor allem auf die Erstattung der Anzeige, die Feststellung der Diagnose und 
die Durchführung der Schutzimpfung (unter Gewährung von Fahrpreis¬ 
ermäßigungen an mittellose Personen zur Reise in die Schutzimpfungs¬ 
anstalten) bezogen. 
Auf Grund der Weisungen der beteiligten Zentralstellen (Ackerbau¬ 
ministerium, Ministerium des Innern) wurden in allen Kronländern ein¬ 
gehende Verfügungen erlassen wegen Evidenzhaltung der Hunde, Anzeige¬ 
pflicht aller auch nur verdächtigen Erkrankungen, Hundekontumaz, Verringe¬ 
rung der Zahl der zwecklosen Hunde, Beseitigung der herrenlosen Hunde, 
Maulkorbzwang und Leinenzwang sowie wegen sorgfältiger Handhabung aller in 
Betracht kommenden veterinär- und sanitätspolizeilichen Vorschriften. 
Um die Bildung von Malariaherden in den Sammelniederlassungen 
und in den zur zerstreuten Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bestimmten 
Gemeinden zu verhüten, wurden alle Vorkehrungen getroffen, welche die 
genaue Evidenz der Kranken und ihre gründliche Behandlung mit Chinin 
sicherzustellen urtb die Verbreitung der Malaria unter der ansässigen Bevöl¬ 
kerung zu verhüten geeignet sind. Die Beschaffung der erforderlichen Chinin¬ 
präparate durch die Medikamenteneigenregie derWiener k.k.Krankenanstalten wurde 
veranlaßt. Im gleichen Sinne wurde im Wirkungskreise der öffentlichen 
Sanitätsverwaltung die vom Kriegsministerium eingeleitete planmäßige 
Bekämpfung der Malaria bei Heeresangehörigen und Kriegsgefangenen unter¬ 
stützt. Hiebei bewegten sich die Vorkehrungen zum Schutze gegen die Malaria 
und die Behandlung im Rahmen der schon in Friedenszeiten eingebürgerten 
und bewährten Grundsätze. Vor allem gelangten reichlich die Chininprophylaxe 
und Chinintherapie zur Anwendung. Auch mechanische Schutzmittel gegen 
Mückenstiche (Gazekopfhauben und Gazeschleier) wurden verabfolgt. Ferner 
wurde zur Belehrung der Truppen ein Merkblatt „Die Malaria und ihre 
Verhütung" ausgegeben und auch im Bereiche der zivilen Sanitätsverwaltung 
bekanntgemacht. In mehreren Kronländern wurde im Verordnungswege die 
Anzeigepflicht für Malaria verfügt. 
Bekämpfung der Tuberkulose. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 282; Zweiter Teil, Seite 230.) 
Bisher schon waren die Bestrebungen der Körperschaften zur Bekämpfung 
der Tuberkulose durch erhebliche staatliche Zuwendungen gefördert worden 
(und zwar seit Kriegsbeginn in beträchtlich gesteigertem Ausmaße), sowohl im
	        
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