Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

auf Grund des Artikels VII des mit dem Gesetze vom 30. Dezember 1907, 
R. G. Bl. Nr. 278, kundgemachten Bertragszolltarifs der beiden Staaten 
der österreichisch-ungarischen Monarchie im Einvernehmen mit der königlich 
ungarischen Regierung |bte Einfuhr und Durchfuhr der Noten der serbischen 
Nationalbank (Dinarnoten) sowie der zvon der montenegrinischen Regierung 
ausgegebenen Schatzbons (Perpernoten) verboten. Das nach der Eintritts¬ 
station in Betracht kommende Finanzministerium ist ermächtigt, Ausnahmen 
von diesem Verbote zu bewilligen. Handlungen gegen diese Verordnung 
werden nach den bestehenden Rechtsnormen bestraft. 
KriegsdarlehensKasse. 
(Denkschrift, Erster Teil, SeiteJl50; Zweiter Teil, Seite 157.) 
Am 30. Juni 1916 belief sich die Anzahl der Geschäftsstellen der 
Kriegsdarlehenskasse auf 35. 
Der Sitz der Geschäftsstellen uitb ihr Geschäftsbezirk ist aus der nach¬ 
folgenden Zusammenstellung ersichtlich^: 
Der Geschäftsbezirk umfaßt den Personalkreditbezirk 
Geschäftsstelle: der Hauptanstalt, beziehungsweise Filiale der Öster¬ 
reichisch-ungarischen Bank in: 
Wien Wien. 
Aussig Aussig. 
Bielitz-Biala Bielitz-Biala. 
Bregenz Bregenz. 
Brünn Brünn und Jglau. 
Budweis Budweis. 
Eger Eger. 
Gablonz a. d. Reiste . . Gablonz a. d. Reiste. 
Görz*) Görz. 
Graz Graz und Marburg. 
Innsbruck Bozen, Innsbruck, Rovereto und Trient. 
Jungbunzlau Jungbunzlau. 
Karlsbad Karlsbad. 
Klagenfurt Klagenfurt und Villach. 
Königgrätz Königgrätz und Pardubitz. 
Königinhof a. E. . . . Königinhof a. E. 
Krakau Krakau, Neu-Sandec und Tarnöw. 
Laibach Laibach. 
Lemberg Brody, Drohobycz, Kolomea, Lemberg, Stanislau 
und Tarnopol. 
Linz Linz. 
Mährifch-Ostrau . . . Mährisch-Ostrau. 
Olmütz Olmütz. 
Pilsen Pilsen. 
Prag Kolin und Prag. 
*) Dermalen eingezogen.
	        
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