Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Anlage IX. 
Goldverkehr. 
daß das kleine Wappen der österreichischen Länder, beziehungsweise die ungarische 
Krone ans dem Avers der Eisenmünzen zu 20 h kleiner ist; die Revers¬ 
prägung ist von jener der Nickelmünzen vollkommen verschieden. 
Die Zwanzighellerstücke aus Eisen werden in der Größe der Nickel¬ 
münzen gleicher Kategorie ausgeprägt und haben so wie diese einen 
gerippten Rand. Dagegen beträgt das Gewicht der eisernen Zwanzigheller¬ 
stücke nur 3Vs Gramm (300 Stück = 1 Kilogramm), während das 
Zwanzighellerstück ans Nickel 4 Gramm (250 Stück — 1 Kilogramm) wiegt. 
Die Herabsetzung des Gewichtes erwies sich aus dem Grunde als notwendig, 
weil eiserne Münzen im gleichen Gewichte und Durchmesser der Nickelmünzen 
infolge des geringeren spezifischen Gewichtes des Eisens wesentlich dicker als 
die Nickelmünzen ausgefallen wären, wodurch sie für die in Gebrauch stehen¬ 
den zahlreichen Automaten unverwendbar geworden sein würden. Im übrigen 
finden für diese Münzen die für die Nickelmünzen getroffenen Bestimmungen 
der Gesetze, beziehungsweise des Münz- und Währungsvertrages sinngemäße 
Anwendung. 
Mit der Ausgabe der eisernen Zwanzighellerstücke wurde erst im zweiten 
Halbjahre 1916, nachdem ein größerer Vorrat ausgeprägt war, begonnen. 
Die Ausprägung an Teilmünzen der Kronenwährung betrug im ersten 
Halbjahr 1916: 
1. beim Hauptmünzamte in Wien: 
Anzahl der Münzen 
1 X-Stücke 7,917.000 
20 fi-Stücke aus Eisen 27,487.000 
10 k- „ „ Neusilber 43,190.100 
1 li- „ - . . . 5,314.000 
Nennwert 
7,917.000 K 
5,497.400 „ 
4,319.010 „ 
53.140 „ 
zusammen . 83,908.100 17,786.550 K; 
2. beim königlich-ungarischen Münzamte in Körmöezbänya: 
Anzahl der Münzen Nennwert 
1 X-Stücke 3,763.838 3,763.838 K 
20 b- „ aus Eisen 14,040.851 2,808.170 „ 20 h 
10 b- „ „ Neusilber 6,613.309 661.330 „ 90 „ 
zusammen . 24,417.998 7,233.339 „ 10 h. 
Seit Beginn des Krieges bis 30. Juni 1916 sind in Öfterreich- 
Ungarn in kleinen Zahlungsmitteln 598*4 Millionen Kronen, das ist 11*7 K 
Pro Kopf der Bevölkerung der Monarchie dem Verkehre neu zugeführt 
worden. (Siehe Anlage IX). Hiervon entfallen auf die Zeit seit 31. Dezember 
1915 70*7 Millionen Kronen. 
Ein besonderes Augenmerk richtete die Finanzverwaltung auf die 
Förderung der Goldeinlösung seitens der staatlichen Einlösungsämter; hiebei 
erwies sich die Erhöhung des Goldeinlösungspreises dieser Ämter als erforder¬ 
lich. Durch diese Maßnahme gelang es, die staatliche Goldeinlösung zu heben 
und unter anderem auch das Gold aus der inländischen Bergwerksproduktion 
in das Hanptmünzamt zu leiten und in weiterer Folge im Wege der Öster¬ 
reichisch-ungarischen Bank allgemeinen volkswirtschaftlichen und währungs- 
politischen Zwecken zuzuführen.
	        
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