Volltext: Jänner bis Juni 1916 (3 ; 1917)

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Kriegsinvalide. 
Zulagen an Staatsbedienstete. 
Flüssigmachung von Bezügen. 
Post- und Trlrgraphrndirnstprrfonal. 
(Denkschrift, Zweiter Teil, Seite 153.) 
Es sind Maßnahmen im Zuge zur Schaffung einer neuen Kategorie 
des Dienerschaftsstandes der Post- und Telegraphenanstalt für die Versetzung 
des Telegraphenapparatdienstes zwecks Ermöglichung der Weiterverwendung 
von kriegsinvaliden Personen der Dienerschaftskategorie der Post- und Tele- 
graphenanstalt im aktiven Dienste. Eine größere Zahl von Kriegsbeschädigten 
wurde nach erfolgreichem Besuch von Jnvalidenschulen behufs seinerzeitiger 
Unterbringung auf Postosfiziantenstellen zur Postoffiziantenpraxis zugelassen. 
Zur Verordnung vom 9. Februar 1916, R. G. Bl. Nr. 33, 
betreffend Gewährung von Zulagen an Staatsbedienstete aus Anlaß der 
durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse, wurden für den 
Bereich der lPost- und Telegraphenanstalt Durchführungsbestimmungen und 
Erläuterungen ausgegeben. Bezüglich Gewährung gleichartiger Zulagen an 
das nicht unter die bezogene Verordnung fallende Postpersonal sind Sonder¬ 
bestimmungen erlassen worden. In rücksichtswürdigen Fällen wurden einzelnen 
Postbediensteten, auf die die generellen Vorschriften keine Anwendung finden, 
besondere, nach den individuellen Verhältnissen bemessene Unterstützungen 
gewährt. 
Auf Ansuchen kriegsgefangener oder im feindlichen Gebiete internierter 
Postbediensteter wurden deren Angehörigen oder sonstigen im feindesfreien 
Jnlande lebenden Bevollmächtigten die fälligen Zivilbezüge im Jnlande 
flüssig gemacht.
	        
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