Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Aufrechterhaltung der 
MMenübetriebe. 
Surrogate für Milch und 
Molkereiprodukte. 
Überwachung und Regulie¬ 
rung der Milchpreisbildung- 
Regelung des Verkehres mit 
Milch. 
Zunächst wurden daher jene Maßnahmen, die im ersten Halbjahre 1915 
zum Schutze dieser Produktion getroffen worden waren, fortgesetzt, wie Befür¬ 
wortung der zeitweiligen oder dauernden Enthebung unentbehrlicher Funk¬ 
tionäre milchwirtschaftlicher Betriebe vom Militärdienste bei den zuständigen 
militärischen Behörden, -Förderung der Heranbildung eines Nachwuchses an 
ausgebildeten milchwirtschaftlichen Arbeitskräften, Unterstützung der Beschaffung 
sowie der inländischen Erzeugung von nlaschinellen Einrichtungsgegenständen 
und Bedarfsartikeln für Molkereien u. dgl. 
Außer auf die nlöglichste Aufrechterhaltung der Milchproduktion war 
das Augenmerk auch auf die allfällige Beschaffung von Surrogaten für 
Molkereiprodukte gerichtet; zu diesem Behufe wurden mehrere dein Ackerbau- 
ministerium zugekommene Vorschlüge und Anleitungen zur Erzeugung derartiger 
Surrogate einer eingehenden fachmännischen Prüfung unterzogen, die jedoch 
bisher wenig für die Erzeugung im Großen Brauchbares ergab. 
Gegenstand steter Aufmerksamkeit und wiederholten Eingreifens bildete 
ferner die Preisbildung auf dem Markte für Milch und Molkereiprodukte, 
besonders in Wien, wo sie mancherlei ungesunde Erscheinungen zeigte. Das 
Bestreben der Regierung war darauf gerichtet, eine Ausbeutung der Kousu- 
menten durch solche Milchproduzenten und -Verschleißer, die offenbar über¬ 
mäßige Preise forderten oder Milch minderwertiger Beschaffenheit zum Preise 
t)cm Qualitätsmilch zum Verkaufe brachte!!, hintanzuhalten und eine ent¬ 
sprechende Preisregulierung dort anzubahnen, wo die Preise mit den infolge 
der außergewöhnlichen Verhältnisse wesentlich gestiegenen Produktionskosten 
nicht im Einklang standen und die dadurch verursachte Einschränkung der 
Milcherzeugung die Approvisionierung gefährdete. 
Mit Rücksicht darauf, daß alle angeführten Maßnahmen nicht imstande 
waren, der zunehmenden Milchknappheit in den großen Konsumzentren Ein¬ 
halt zu tun, niußte die Sicherstellung des Mindestbedarfes an Milch durch 
gewisse einschränkende Maßnahmen ernstlich in Erwägung gezogen "werden. In 
dieser Richtung bildete die Frage der Einführung einer Milchkarte sowie der 
Regelung des Milchverkehres überhaupt Gegenstand eingehender Erhebungen 
und Beratungen, welche zur Erlassung der 
Verordnung des Ministers des Innern im Ein¬ 
vernehmen mit den beteiligten Ministern vom 26. No¬ 
vember 1915, betreffend die Regelung des Verkehres 
mit Milch, R. G. Bl. Nr. 345, 
führten. Die Mittel, welche diese Verordnung zur Bekämpfung der Milch¬ 
knappheit vorsieht, lassen sich in zwei Gruppen scheiden; in solche, die auf 
eine Steigerung der Marktbeschickung abzielen, und solche, die eine Einschrän¬ 
kung des Konsums herbeiführen sollen. In ersterer Beziehung wurde die 
Erzeugung von Schlagobers (Schlagsahne), der Verkauf von Schlagobers und 
Rahm (Obers, Schmetten, Sahne) jeder Art, sowie die Verwendung von 
Vollmilch zur Verfütterung an Kälber und Schweine, die älter als sechs 
Wochen sind, verboten. Weiter wurde angeordnet, daß zur Erzeugung von 
Käse in den bestehenden Betrieben Milch nicht in größerer Menge verwendet 
werden darf, als im entsprechenden Zeitraume des Jahres 1914. Die 
politischen Landesbehörden wurden ermächtigt, zur Deckung des Bedarfes an
	        
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