Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Zirbenpflanzgarlen. 
Da in die südlichen Alpenländern im Bereiche der dortigen Kriegs¬ 
gebiete bedeutende Waldflächen, auch an der obersten Waldvegetationsgrenze, 
durch Holzentnahme und durch die Kriegsereignisse beschädigt oder ganz ver¬ 
nichtet werden, wird zufolge Erlasses des Ackerbauministeriums vom 7. Sep¬ 
tember 1915, Z. 38781, die' Wiederherstellung oder Neuaufforstung dieser 
Waldflächen sogleich nach der Kriegsbeendigung vorzunehmen sein, da es sich 
hierbei fast ausschließlich um ausgesprochene Schutzwaldungen handelt. Bei den 
schwierigen inib langwierigen Aufforstungsarbeiten in diesen exponierten 
Waldlageu ist aber ein Erfolg nur dann zu erzielen, wenn dabei nur die 
hierfür geeigneten Waldpflanzen, vor allem die den örtlichen Verhältnissen 
am besten entsprechenden Zirben verwendet werden. Da Zirbenpflanzen in 
genügender Anzahl nicht vorhanden sind und ihre Anzucht besondere Sorg¬ 
falt und längere Zeit beansprucht, wurde bereits im Herbst 1915 an einem 
hierzu geeigneten Standorte in Obersteiermark ein größerer, zunächst für die 
Beschaffung dieses Pflanzenmaterials bestimmter Zirbenpflanzgarten errichtet. 
Der Einflußnahule auf die Forstbesitzer behufs Förderung der Produktion 
von Gerbstoffen und Harz sowie der Mitwirkung der Staats- und Fonds- 
forstverwaltnng an dieser Produktion wird an anderer Stelle gedacht. 
Brourbeerblattersammlimg. 
Die Unterbindung der Einfuhr von Tee durch die Feinde hat die Ein¬ 
führung eines Ersatzes für dieses wichtige Genußmittel notwendig gemacht. 
Als ein sehr brauchbarer Ersatz hat sich der Tee aus jungen Brombeer- 
und Erdbeerblättern erwiesen und es wurde bereits im Jahre 1914 eine 
einheitliche Aktion wegen Einsammelns von Brombeerblättern durch die Ge¬ 
meinden und Schulen in allen Kronlündern eingeleitet. Das günstige Er¬ 
gebnis, das hinsichtlich der Verwendung der im Jahre 1914 gesammelten 
Brombeerblätter als Tee-Ersatz erzielt worden ist, und der große Bedarf der 
Heeresverwaltung an diesem Tee-Ersatz, insbesondere für die Kriegsgefangenen¬ 
lager, gaben den Anlaß, diese Sammlung auch im Herbst 1915, und zwar 
unter Erstreckung auf Erdbeerblütter, durchzuführen. Die Sammlung wurde 
unter anerkennenswerter Mitwirkung der Gemeinden und namentlich der 
Schuljugend durchgeführt, hat wieder ein äußerst befriedigendes Resultat 
ergeben und sich als wichtige Präventivmaßregel zur Bekämpfung des Tee¬ 
mangels erwiesen. 
Genossenschaftliche Kreditoeganisation. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 19.) 
Die Lage der landwirtschaftlichen genossenschaftlichen Kreditorganisation 
gestaltete sich auch nach Ablauf des ersten Kriegsjahres zufriedenstellend, 
namentlich wurde nirgends der durch die sechste Stundungsverordnung (Kaiserliche 
Verordnung vom 25. Mai 1915, R. G. Bl. Nr. 138) verfügte gänzliche Abbau 
der gesetzlichen Stundung, durch welchen die landwirtschaftlichen Kreditgenossen¬ 
schaften außerhalb Galiziens und der Bukowina sowie des südlichen Kriegs¬ 
gebietes zur unbeschränkten Auszahlung der Spar- und Kontokorrenteinlagen 
verpflichtet wurden, störend empfunden. 
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