Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Witwen- und Waisenfürsorge. 
Kriegsversicherung. 
durch die Industriezentren machen wird. Vorliegende Anfragen von ver¬ 
schiedenen Städten, wann die Ausstellung zur Verfügung gestellt werden 
könnte, berechtigen in dieser Hinsicht zu erfreulichen Hoffnungen. 
Besondere Aufmerksamkeit wendete das Kriegshilfsbüro der ratio¬ 
nellen Organisierung der Witwen- und Waisenfürsorge zu. Während zu 
Beginn des Krieges die Witwen- und Waisenfürsorge zu den Aufgaben des 
Kriegsfürsorgeamtes des- Kriegsministeriums gehörte, wurde nunmehr im 
Einvernehmen mit allen in Frage kommenden Faktoren als Zentralstelle für 
diese Fürsorge in Österreich ein Verein, der k. k. Österreichische Militär- 
Witwen- und Waisenfonds, geschaffen, über welchen Seine Majestät 
das Protektorat zn übernehmen geruhte. Dieser Verein erstreckt seine Tätig¬ 
keit lediglich auf die Hinterbliebenen der Gefallenen österreichischer Staats¬ 
bürgerschaft. Das Kriegsfürsorgeamt des Kriegsministeriums wird seine 
weitere Tätigkeit in der Beschaffung der bezüglichen Mittel einstellen, nimmt 
jedoch nach wie vor ihm diesfalls zukommende Spenden entgegen, deren 
Verwendung, wie es beim Kriegsfürsorgeamt als Teil des k. und k 
Kriegsministeriums selbstverständlich ist, auch nach Bedarf für Ungarn er¬ 
folgen kann, während die Mittel des Witwen- und Waisenfonds lediglich in 
Österreich zur Verwendung gelangen. 
Bon der Erwägung ausgehend, daß die wirksamste Witwen- und 
Maisenversorguug jedoch in dem Abschlüsse von Lebensversicherungen für die 
im Felde Stehenden zu suchen sei und daß dieses auf der Selbsthilfe be¬ 
ruhende Prinzip auch ans dem Grunde sich empfehle, um den Hinterbliebenen 
das drückende Gefühl der gewährten Unterstützung zu ersparen, hat das 
Kriegshilfsbüro in enger Fühlung mit dem Witwen- und Waisenfonds und 
einer hervorragenden Versicherungsgesellschaft den Gedanken der Kriegsver¬ 
sicherung nach Kräften propagiert. Das Wesen der Kriegsversicherung besteht 
darin, daß es jedermann möglich ist, einen itu Felde Befindlichen ohne 
weitere Formalitäten und ohne die sonst für Lebensversicherungen notwendige 
ärztliche Untersuchung mit sofortiger Wirksamkeit gegen Tod zu versichern. 
Die Prämien betragen für Angehörige des - Heeres und der Landwehr 
7 Prozent, für Angehörige des Landsturms, bei denen das Moment der 
Gefahr kaum geringer ist, welche jedoch für die Kriegsversicherung, als 
Familienväter in erster Linie in Betracht kommen, bloß 4^/2 Prozent. Wie sehr 
der Gedanke Anklang fand, beweist die Tatsache, daß nach einer kaum 
siebenmonatlichen Tängkeit in■ dieser Hinsicht bei Jahresschluß die Ver¬ 
sicherungssumme 108 Millionen überstieg und seither auf 142 Millionen an¬ 
gewachsen ist. Das Kriegshilfsbüro gab insbesondere dieser ganzen Aktion 
den charitativen Einschlag durch die Anregung, daß seitens vermögender 
Personen, Großgrundbesitzer, Industrieller, Arbeitgeber u. dgl. die Ver¬ 
sicherung zugunsten ihrer Angestellten oder anderer Bedürftiger abgeschlossen 
werden könne und daß größere Beträge der Gemeinde zur Verfügung gestellt 
werden, damit diese Versicherungen für jene Baterlandsverteidiger abschließe, 
bei de/en Ableben zu befürchten steht, daß die Familie der Armenversorgung 
anheimfalle. Bei den in den kleinen Landgemeinden so durchaus bekannten 
Verhältnissen der Einzelpersonen, die der Gemeinde die Auswahl der zu ver¬ 
sichernden Personen sehr erleichtern, erwies sich diese Anregung als vollkommen 
entsprechend.
	        
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