Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Herstellung pharmazeutischer Spezialitäten, wurde durch 
Verordnung des Ministers des Innern im Einver¬ 
nehmen mit dem Handelsminister vom 15. Juli 1915, 
R. G. Bl. Nr. 201, 
als Verbot der Verwendung bestimmter sür Heilzwecke benötigten Stoffe auf 
sämtliche einschlägigen Gewerbebetriebe ausgedehnt. 
Gerade die Verwendung von Ersatzstoffen — oft in bisher ungewohnter 
Art — hat die Sanitätsverwaltung vor die Aufgabe gestellt, über der 
Berücksichtigung der gesteigerten quantitativen Anforderungen nicht die 
gebührende Bedachtnahme auf einwandfreie Qualität zu vernachlässigen. 
Wichtig war in dieser Beziehung die Obsorge, daß bei dem. gesteigerten 
Bedarfe an Verbandstoffen nicht minderwertige Ware in den Verkehr gelange. 
Deshalb wurde auch eine eingehende Vertriebsregelung für die Erzeugung, 
Sterilisierung und Abgabe von Verbandstoffen erlassen und eine sachgemäße 
Überwachung sichergestellt. 
Arzneipflanzenkultur. Der vom Komitee zur staatlichen Förderung der Kultur von Arznei¬ 
pflanzen veranlaßte Aufruf zum Sannneln wildwachsender Arzneipflanzen 
und zur intensiveren Kultur einheimischer oder geeigneter fremdländischer 
Arznei- und Nutzpflanzen hat einen erfreulichen Erfolg gezeitigt. Es haben 
sich nicht nur zahlreiche Interessenten an das Komitee um Überlassung von 
Anleitungen und von Sämereien gewandt, sondern es hat sich auch die Zahl 
der Pflanzer erheblich vennehrt und ansehnliche Mengen von Arzneipflanzen 
sind gesammelt und gebaut worden, die als Medizinaldrogen im Jnlande 
Absatz gefunden haben. Die Kulturversuche wurden auf den Anbau einiger 
ölhaltiger Pflanzen und auf die Sojabohne mit gutem Erfolge ausgedehnt. 
Arzneipflanzen sind in größerem Maßstabe unter Mitwirkung des Komitees 
auch in einem größeren Kriegsgefangenenlager angebaut worden. 
Arzneiversorgung Galiziens Auf die Versorgung der wiedergewonnenen Teile Galiziens und der 
und^derZneubesetzten Gebiete, neubesetzten Gebiete Polens mit Arznei- und Desinfektionsmitteln sowie mit 
Heilbehelfen wurde besonderes Augenmerk gerichtet. Um den Bezug in hin¬ 
reichendem Ausmaße und ohne Verteuerung (durch erhöhte Transport¬ 
kosten) zu ermöglichen, wurde — solange die einzelnen Apotheker der in 
Betracht kommenden Gebiete Galiziens infolge der außergewöhnlichen Ereignisse 
nicht imstande waren, sich selbst die nötigen Vorräte zu verschaffen — eine 
einheitliche gemeinsame Beförderung der bestellten Waren unter Mitwirkung 
und Aufsicht der politischen Behörde eingeleitet und die Einräunmng von 
Begünstigungen bei Jnstradierung, Abfertigung und Gebühreneinhebung tut 
Eisenbahnverkehre veranlaßt. Mit der Besseamg der Verkehrs- und Trans- 
portverhültnisse in diesen Gegenden wurde allmählich auch die Beschaffung 
. der Arzneimittel nnb Heilbehelfe wesentlich erleichtert. 
Ein- und Durchfuhr von Die erhöhten Anforderungen an Sanitätsmaterial im Jnlande und 
Arzneiwaren und Heilbehelfen die Fortdauer der außerordentlichen Verhältnisse im Handel und Verkehr 
haben eine strengere Überprüfung und weitere Einschränkung der Aus¬ 
fuhr der einschlägigen Artikel nötig gemacht, um mit den zur Ver¬ 
fügung stehenden Vorräten haushalten zu können und zu verhindern, daß 
wichtige Bedarfsartikel in das feindliche Ausland gelangen. Daher wurde 
die Anpassung des eigenen Ausfuhr- und Durchfuhrverbotes bei Arznei-
	        
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