Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Unterbringung geschlechts- 
kranker Frauen. 
Kaiserjubiläumsfond für 
Kinderschutz und Jugend¬ 
fürsorge. 
wehrpflichtige Ärzte, ferner Ärztinnen und ausländische Ärzte (namentlich aus 
der Schweiz und aus Norwegen) zu verwenden, damit wehrpflichtige Ärzte 
der Armee im Felde nicht entzogen werden. 
Bezüglich der bakteriologischen Untersuchungen konnte an dem Grund¬ 
sätze möglichster Zentralisierung festgehalten werden. Obwohl die Verwundeten- 
und Krankenstationen von Mittelböhmen bis an die schlesisch-galizische Grenze 
verteilt sind, waren die öffentlichen bakteriologisch-diagnostischen Unter¬ 
suchungsanstalten in Prag, Brünn und Troppau und die für Kriegsdauer 
errichteten Exposituren in Pardubitz und Leipnik in der Lage, den Spitälern 
die Ergebnisse der zahlreichen Untersuchungen rechtzeitig zu liefern. 
Der Krankenpflegedienst in den erwähnten Militärspitälern, der von 
berufsmäßigen Krankenpflegerinnen und unter deren Aufsicht auch von Hilfs- 
krankenpfleaerinnen besorgt wird, erscheint einheitlich organisiert; in jedem 
Spitale wird der Pflegedienst von einer erfahrenen berufsmäßigen Kranken¬ 
pflegerin als Oberin geleitet. Weiter wurde Bedacht genommen auf den 
Unterschied zwischen der gründlichen fachlichen Ausbildung der berufsmäßigen 
Krankenpflegerin in der allgemeinen Krankenpflege und der einseitigen Routine 
von Hilfskrankenpflegerinnen in einzelnen Verrichtungen der Kriegskranken¬ 
pflege, auf die Notwendigkeit der Schulung und Beaufsichtigung der Hilfs¬ 
krankenpflegerinnen durch berufsmäßige Krankenpflegerinnen, auf den Unter¬ 
schied zwischen den für fachliche Hilfsleistungen bestimmten Hilfskranken¬ 
pflegerinnen und den für grobe Arbeiten bestellten weiblichen Hilfskräften, auf 
die Arbeitsdauer im Krankenpflegedienste, auf die Verhütung von Infektions¬ 
krankheiten, auf die Beistellung angemessener Unterkünfte und ausreichender 
einwandfreier Verköstigung, schließlich auf die Fürsorge für die Kranken¬ 
pflegerinnen im Erkrankungsfalle. 
Die durch den Kriegszustand verursachten außergewöhnlichen Verhält¬ 
nisse bringen auch die Notwendigkeit mit sich, eine größere Zahl von 
geschlechtskranken Frauen bis zu den: Zeitpunkte, in welchem die Krankheit 
nicht mehr übertragen werden kann, abgesondert unterzubringen; diese 
Maßnahme ist nicht nur im Interesse der Zivilbevölkerung, sondern auch 
in jenem der Armee im Felde gelegen. Die Regierung hat daher die 
politischen Landesbehörden angewiesen, auf die, mindestens provisorische, 
Erweiterung der bestehenden Spitalsabteilungen für geschlechtskranke Frauen 
hinzuwirken. Ferner wurde die Errichtung von eigenen Anstalten (Heimen) 
angeregt, in denen geschlechtskranke Frauen nicht nur bis zur vollen Heilung 
ärztlich behandelt, sondern auch nach Maßgabe ihres Krankheitszustandes mit 
produktiven Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Art beschäftigt und 
für einen Lebensberuf ausgebildet werden. Von gewerblichen Arbeiten kommt 
namentlich die Herstellung und Ausbesserung von Spitalswäsche in Betracht. 
Der Ertrag der produktiven Betriebe wäre teils zur Deckung des Belriebs- 
aufwandes zu verwenden, teils den Anstaltspfleglingen gutzuschreiben. Die 
Kranken können vielfach auch im wirtschaftlichen Betriebe der Anstalt (Koch¬ 
küche, Waschküche, Reinhaltungsarbeiten) verwendet werden. (Bergl. auch 
S. 230—231.) 
Da die zahlreichen in den Wirkungskreis des Ministeriums des Innern 
fallenden Aufgaben der sozialen Fürsorge sich vielfach mit den vom Kaiser¬ 
jubiläumsfond für Kinderschutz und Jugendfürsorge durchzuführenden Aktionen
	        
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