Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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beginn die Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem 
Handelsminister vom 5. Mai 1914, R. G. Bl. Nr. 103, betreffend die 
Anzeige von übertragbaren Krankheiten, erschienen war, wurden während des 
Krieges als weitere Durchführungsverordnungen die 
Verordnung des Ministers des Innern im Einver¬ 
nehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht 
vom 29. September 1914, betreffend Leichen von mit 
anzeigepflichtigen Krankheiten behafteten Personen, ' 
R. G. Bl. Nr. 263, 
und die 
Verordnung des Ministers des Innern im Einver¬ 
nehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht 
vom 22. Februar 1915, betreffend die Absonderung 
Kranker, Krankheits verdächtig er und Ansteckn ngs ver¬ 
dächtiger und die Bezeichnung von Häusern und 
Wohnungen, R. G. Bl. Nr. 39, 
herausgegeben. 
Krankrnfürsorgr, Krankenpflege. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 288.) 
Kriegsspitäler in Wien. Der günstige Stand der Infektionskrankheiten ermöglichte es, daß von 
den beiden Kriegsspitälern, die im Winter 1914/15 in Wien vom Ministerium 
des Innern zur Unterbringung von 5000 infektionskranken Militärpersonen 
errichtet wurden, nur eines, das k. u. k. Kriegsspital Nr. 2 in Wien, X. Bezirk 
(bei der Spinnerin am Kreuz) als Jnfektionsspital verwendet, wurde. Das 
k. u. k. Kriegsspital Nr. i in Wien, XVI. Bezirk, Flötzersteig, dient gleich den 
von der Heeresverwaltung erbauten Kriegsspitälern der Verpflegung nicht 
infektionskranker Militärpersonen. 
Verwundeten- und Kranken- Auch die Verwundeten- und Krankenstationen in Böhmen (4), Mähren (6) 
stationen. und Schlesien (6) sowie die Kriegsspitäler in Brünn und Olmütz, die ursprüng¬ 
lich vorwiegend der ersten Behandlung und sanitären Überwachung unmittelbar 
vom Kriegsschauplätze eingetroffener Verwundeten- und Krankentransporte 
dienten, konnten nunmehr gleich den von der Heeresverwaltung betriebenen 
Reservespitülern der dauernden Spitalsverpflegung von Militärpersonen nutzbar 
gemacht werden. Die abgeänderte Bestimmung gab auch Anlaß zur Aus¬ 
gestaltung der Einrichtungen für Nachbehandlung Kriegsbeschädigter mittels 
physikalischer Heilmethoden in fast sämtlichen Verwundeten- und Kranken¬ 
stationen; in den größeren Stationen wurden angesichts der Wichtigkeit, 
die dieser Nachbehandlung für die Wiederherstellung der Kriegsdiensttauglich¬ 
keit oder Arbeitsfähigkeit Kriegsbeschädigter zukommt, eigene Institute für 
ärztliche Nachbehandlung errichtet. Anderseits wurde es durch die größere 
Entfernung der Verwundeten- und Krankenstationen vom Kriegsschauplätze 
möglich, Zivilspitäler der Zivilbevölkerung wiederzugeben und zu Spitälern 
adaptierte Schulgebäude ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder zuzuführen. 
Die staatliche Sanitätsverwaltung war bestrebt, in den Verwundeten- 
und Krankenstationen und in den Kriegsspitälern hauptsächlich nicht mehr
	        
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