Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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treten. Damit im Zusammenhange mußte an die Erweiterung oder Neu¬ 
errichtung von Abteilungen oder Anstalten zur Unterbringung, Heilung und 
Beschäftigung geschlechtskranker Frauen geschritten (vergl. Seite 234), außer¬ 
dem die Schaffung von Fürsorgestellen gefördert werden. Bei allen Ver¬ 
anlassungen hat sich die Sanitätsverwaltuug den sozialfürsorglichen Zweck 
vor Augen gehalten und unter Vermeidung jeder Schärfe und Härte darauf 
gesehen, daß die gebotenen Rücksichten auf Familienleben und soziale Ver¬ 
hältnisse nicht außeracht gelassen werden. 
Bekämpfung der Trunksucht. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite 282.) 
Mit der Abwehr der Geschlechtskrankheiten mußte die Bekämpfung der 
Trunksucht Hand in Hand gehen. Desgleichen ergaben sich durch die Obsorge 
für an Menge und Beschaffenheit ausreichende Lebensrnittel und die sonstigen 
Bedarfsartikel Verfügungen, die zugleich dem Antialkoholismus zugute kommen. 
Hervorzuheben wären das zeitweise Verbot der Malzerzeugung aus Gerste, 
die Einschränkung des Bierbrauens und der Biererzeugung, die Einschränkung 
der Branntweinerzeugung, die Beschränkung des Brennens von Kartoffeln, der 
Verwendung der Kartoffeln und bestimmter Rohstoffe zur Branntweinerzeugung, 
die Regelung des Verkehres mit Spiritus, die Aufhebung von Lieferungs¬ 
verträgen über Spirituosen, die Beschränkung der Branntwein- und Spiritus¬ 
versteuerung, die Erhöhung des Branntweinsteuerzuschlages usw. Von den 
meisten Landesbehörden wurden Verordnungen zur Einschränkung des Alko¬ 
holismus auf Einflußnahme der Militärbehörden und im Sinne der vom 
Ministerium des Innern bereits im September 1914 herausgegebenen Richt¬ 
linien erlassen. Im übrigen wurde vom Ministerium des Innern wiederholt 
auf die. Einschränkung oder Einstellung des Alkoholgenuffes im Betriebe der 
Spitäler, zumal beim Krankenpflegepersonal, hingewirkt. 
Sanitäre Maßnahmen im Lrbrnsmiklrlverkehre. 
(Denkschrift, Erster Teil, Seite-284.) 
Auf dem Gebiete der Volksernührungs- mb Approvisionierungsfürsorge 
wurde der Kampf gegen die Schädigung der Bevölkerung durch Verfälschung 
von Lebensmitteln und Feilhalten von wertlosen Nährpräparaten in intensiver 
Weise fortgesetzt. Infolge der durch den Krieg hervorgerufenen Knappheit 
vieler Lebensmittel war die Bevölkerung vielfach gezwungen, Surrogate zur 
Ernährung heranzuziehen. Diese Art der Selbsthilfe wurde leider nur zu 
oft vom Handel zu Versuchen der Jnverkehrsetzung von wertlosen, ja sogar 
gesundheitsschädlichen „Nährmitteln" mißbraucht. 
Um eine derartige Schädigung der Bevölkerung hintanzuhalten, wurde 
mit der 
Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels, 
des Ackerbaues und der Justiz vom 6. August 1915, 
betreffend die fälschlich als Nährmittel oder Backpulver 
bezeichneten Präparate, R. G. Bl. Nr. 229,
	        
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