Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Ausgestaltung der öffentlichen 
Arbeitsvermittlung. 
K. f. Arbeitsvermittlung an 
Kriegsinvalide. 
begünstigungen für auf auswärtige Arbeitsstellen vermittelte Arbeiter ein 
weitgehender Ausgleich des Arbeitsmarktes eingeleitet. 
Diese Organisation hat ^sich namentlich bei der Vermittlung von 
qualifizierten Arbeitern, welche die für die Heeresverwaltung arbeitenden 
Industriebetriebe benötigten, ferner bei der Unterbringung von vielen tausenden 
unqualifizierten erwerbslosen Arbeitern bewährt, die für die Schanzarbeiten 
und sonstigen Bauten der -Heeres- imb Zivilverwaltung erforderlich waren. 
In den für Kriegsflüchtlinge bestimmten Barackenniederlassungen wurden eigene 
Vermittlungsstellen eingerichtet und durch dieselben mit Hilfe des Netzes von 
Landesarbeitsnachweisstellen größere Arbeiterpartien für die Heeresverwaltung 
und für die Landwirtschaft vermittelt. Anläßlich der dringenden Beschaffung 
von landwirtschaftlichen Arbeitern für den Frühjahrsanbau wurden im Mini¬ 
sterium, des Innern Konferenzen der Landesarbeitsnachweisstellen abgehalten 
und hierdurch die gleichmäßige Versorgung der einzelnen Länder mit den in 
den Barackenniederlaffungen vorhandenen Arbeitskräften herbeigeführt. 
Es sind Vorarbeiten im Zuge, die Kriegsorganisation der Arbeits¬ 
vermittlung nach entsprechendem Ausbau auch in der weiteren Zukunft beizu¬ 
behalten, um hierdurch eine rationellere Ausnutzung der heimischen Arbeits¬ 
kräfte und die Eindämmung der Auswanderung von Arbeitern, für die im 
Jnlande Erwerb gesichert werden kann, zu ermöglichen. In einzelnen Fällen, 
so insbesondere in Mähren, sind die neugegründeten Stellen der Kriegs- 
organisation durch die lokalen Faktoren bereits zu dauernden Anstalten aus¬ 
gebaut worden. 
Die Einführung der Kriegsinvaliden in das Erwerbsleben stellte die 
Arbeitsvermittlung vor eine neue Aufgabe. Es handelt sich nicht nur um 
eine Aktion der Jnvalidenfürsorge, sondern auch darum, zu verhindern, daß 
die breite Schicht der mit verminderter Erwerbsfähigkeit heimkehrenden Militär¬ 
personen zu Almosenempfängern herabsinkt, und im Interesse der Volkswirt¬ 
schaft eine zweckmäßige Verwertung dieser Arbeitskräfte zu ermöglichen. 
Mit den Erlässen des Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1915, 
Z. 22924 (L. G. Bl. für Niederösterreich Nr. 55), und vom 28. Juni 1915 
Z. 33547 (Mitteilungen des k. k. Ministeriums des Innern über Fürsorge 
für Kriegsbeschädigte, Nr. 2, Seite 26), wurde in der k. k. Arbeitsvermittlung 
an Kriegsinvalide eine alle in Betracht kommenden Faktoren zusammenfassende 
amtliche Organisation geschaffen. Diese Organisation mußte zunächst den An¬ 
schluß an die allgemeine Arbeitsvermittlung suchen, da diese die erforderliche 
vermittlungstechnische Schulung und den Überblick über den gesamten Arbeits¬ 
nachweis besitzt. Sie stützt sich daher in erster Linie auf die durch die Kriegs- 
organisation zentralisierten bestehenden Arbeitsnachweise. Die besondere Auf¬ 
gabe erfordert jedoch eine Ausgestaltung des Apparates. Es war eine Propa» 
ganda für die Anstellung von Invaliden einzuleiten, die an den Patriotismus 
der Unternehmerkreise appelliert und diese darüber aufklärt, daß selbst die 
Verstümmelten mit Hilfe der modernen Therapie zu vollständig verwendbaren 
Arbeitern herangebildet werden können. Dann aber sind Widerstände von 
Seiten der Kriegsbeschädigten zu überwinden, denen es häufig infolge der 
überstandenen seelischen Erschütterung an Selbstvertrauen und an dem Willen 
fehlt, sich in das normale Erwerbsleben einzufügen. Auch die Behandlung
	        
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