Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

Tätigkeit der Advokaten- und Notariatskammrrn. 
Infolge des feindlichen Einfalles waren mehrere Advokaten- und 
Notariatskammern genötigt, ihren Amtssitz in das Hinterland zu verlegen. 
Dabei wurde die Vorsorge getroffen, daß diejenigen Notariatskammern und 
Ausschüsse der Advokatenkammern, die nicht über die zur Beschlußfähigkeit 
notwendige Zahl von Mitgliedern an ihrem vorläufigen Sitze verfügten, 
wenigstens die unanfschieblichen Verwaltungsgeschäfte durch den Präsidenten 
oder einen seiner Stellvertreter allenfalls unter Heranziehung mehrerer 
Kammermitglieder besorgen. Mit der Wiedergewinnung der geräumten Gebiete 
des nordöstlichen Kriegsschauplatzes haben fast alle Kammern ihre früheren 
Sitze wieder bezogen und ihre Tätigkeit im vollen Umfange aufgenommen 
oder es ist doch die Übersiedlung und Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit 
im Zuge.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.