Volltext: Juli bis Dezember 1915 (2 ; 1916)

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Dritte Kriegsanleihe. 
Im Oktober 1915 wurde in beiden Staaten der Monarchie eine dritte 
Kriegsanleihe zur Subskription aufgelegt. In Österreich wurden auf Grund 
des vom Finanzministerium ausgefertigten, vom.5. Oktober 1915 datierten 
Prospektes neuerlich auf Kronenwährung lautende 5VrProzentige rückzahlbare 
Staatsschuldtitel angeboten, die eine fünfzehnjährige Laufzeit haben. 
Die Appointseinteilung ist die gleiche wie bei den früheren Kriegs¬ 
anleihen, desgleichen hat sich auch bei der dritten Kriegsanleihe die Staats¬ 
verwaltung das Recht der früheren Kapitalsrückzahlung vorbehalten. Hin¬ 
sichtlich der Form der Begebung, des Kreises der Zeichenstellen re. wurde 
derselbe Vorgang eingehalten wie bei der ersten und zweiten Kriegsanleihe. 
Mit Rücksicht auf die längere Laufzeit der Anleihe wurde ein entsprechend 
niedrigerer Subskriptionspreis (93‘60 Prozent) festgesetzt, um die Kriegs¬ 
anleihe in ihrer Rentabilität den vorangegangenen beiden Kriegsanleihen 
gleichzustellen. Auch für die dritte Kriegsanleihe gewährten die Zeichenstellen 
aus der ihnen zugesicherten Provision eine Bonifikation in der gleichen Höhe 
wie bei der zweiten Kriegsanleihe, das ist im Ausmaße von einem halben 
Prozent. Der Ankaufspreis für das Publikum belief sich somit netto auf 
93'10 Prozent. 
Die Subskriptionsfrist wurde mit einem Monate bemessen, sie begann 
am 7. Oktober 1915 und endigte am 6. November 1915. Eine Verlänge¬ 
rung der Subskriptionsfrist ist nicht erfolgt; bereits früher angemeldete Zeich¬ 
nungen konnten auch nach Ablauf der Subskriptionsfrist noch entgegen¬ 
genommen werden. 
Bezüglich der Einzahlungsfristen wurde bestimmt, daß der Anschaffungs¬ 
preis bei Zeichnungen bis 200 K gleich bei der Anmeldung mit dem vollen 
Betrage zu entrichten ist, bei Zeichnungen über 200bei der Anmeldung 
10 Prozent des Nennwertes, am 6. Dezember 1915 und 5. Jänner 1916 
je 20 Prozent, am 5. Februar 1916 25 Prozent und am 6. März 1916 
der Rest des Gegenwertes einzuzahlen sind. Der am 1. Jänner 1916 fällige 
erste (Vierteljahres-) Coupon wurde zur Vereinfachung der Durchführung gleich 
bei der Abrechnung der gezeichneten Stücke vergütet. 
Die Österreichisch-ungarische Bank und die Kriegsdarlehenskaffe gewährten 
auch bei der dritten Kriegsanleihe jene Lombardbegünstigungen, welche bereits 
bei den früheren Kriegsanleihen gegolten hatten. Der begünstigte Zinsfuß 
bleibt für die zwecks Einzahlung auf die Kriegsanleihe aufgenommenen Dar¬ 
lehen für die Dauer des gegenwärtigen Privilegiums der Österreichisch-unga¬ 
rischen Bank, das ist bis zum 31. Dezember 1917, in Kraft; auf Verlangen 
wird für die innerhalb der Einzahlungstermine zur Einzahlung der subskri¬ 
bierten Summe aufgenommenen Darlehen an Stelle des jeweiligen Eskompte- 
zinsfußes der fixe Zinsfuß von 5 Prozent pro anno in Anrechnung gebracht. 
Überdies haben sich die Österreichisch-ungarische Bank und die Kriegs¬ 
darlehenskasse bereit erklärt, zur Abstattung von Darlehen, welche nachweislich 
innerhalb der Einzahlungsternline bei einem anderen Kreditinstitute (Bank, 
Sparkasse, Vorschußkasse usw.) zum Zwecke der Zeichnung der dritten Kriegs¬ 
anleihe aufgenommen wurden, neue Darlehen zum fixen Zinsfüße von 5 Pro-
	        
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